Interessenkollision Nachlasspfleger?

  • Hallo! Ich habe so kurz vor dem Wochenende eine kleine Frage.
    In einer Nachlasssache ist, da ein Grundstück vorhanden ist, Nachlasspflegschaft zum Verkauf desselben anzuordnen.

    Zudem war ein Rechtsstreit zwischen Erblasser, vertreten durch RA 1, und dessen Ex, vertreten durch RA 2, anhängig.
    RA 2 möchte diesen gern mit den Erben (bzw. dann Nachlasspfleger) fortsetzen.

    Problem ist nur, dass RA 1, der den Erblasser zu Lebzeiten vertreten hatte, mein regelmäßig von mir bestellter Nachlasspfleger ist. Kann ich diesen nun überhaupt einsetzen oder besteht hier irgendeine Interessenkollision?
    Andererseits ist er ja bestens in den Rechtsstreit involviert (:-) und würde "die gleiche Seite" vertreten.

    Was meint ihr? Vielen Dank und ein schönes :wochenende:

  • Exholobaucho: Ich hätte kein Problem damit, RA 1 einzusetzen, allerdings könnte es ein Vergütungsproblem werden, was unter Nachlasspflegschaft und was unter RVG abzurechnen ist.

  • Konstellation fühlt sich erstmal komisch an, aber stichhaltige Bedenken fallen mir auch nicht ein; wär auf jeden Fall praktisch:D;
    Dass ein NL-Pfleger zu bestellen ist, steht für Dich ja offenbar nicht zur Diskussion, ich schaue in sochen Fällen sonst auch gerne, ob eine Feststellung des Fiskuserbrechts möglich ist; die unterschiedlichen Ansichten, wann Fiskus oder wann Pfleger, wurde aber an anderer Stelle schon heiß diskutiert...

  • Nachdem sogar ein Miterbe zum (Teil-)Nachlasspfleger bestellt werden kann (!!!), halte ich es in dem geschilderten Fall geradezu für begrüßenswert und offenbar auch im Interesse der unbekannten Erben, wenn der bisherige Anwalt des Erblassers zum Nachlassspfleger bestellt wird.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • zur Info: RA hat NL-Pflegschaft nach Rücksprache mit RA-Kammer wg. Interessenkollision abgelehnt, da der Rechtsstreit zur Lebzeiten des Erblassers noch nicht beendet war und es evtl. Probleme nach noch zu erfolgender Kostenfestsetzung zulasten des Nachlasses geben kann.


    Dass ein NL-Pfleger zu bestellen ist, steht für Dich ja offenbar nicht zur Diskussion, ich schaue in sochen Fällen sonst auch gerne, ob eine Feststellung des Fiskuserbrechts möglich ist;

    Leider nicht, da es in 3. Ordnung noch irgendwo irgendwelche Verwandten gibt, die der NL-Pfleger gleich mit ermitteln soll...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!