Hallo! Ich habe so kurz vor dem Wochenende eine kleine Frage.
In einer Nachlasssache ist, da ein Grundstück vorhanden ist, Nachlasspflegschaft zum Verkauf desselben anzuordnen.
Zudem war ein Rechtsstreit zwischen Erblasser, vertreten durch RA 1, und dessen Ex, vertreten durch RA 2, anhängig.
RA 2 möchte diesen gern mit den Erben (bzw. dann Nachlasspfleger) fortsetzen.
Problem ist nur, dass RA 1, der den Erblasser zu Lebzeiten vertreten hatte, mein regelmäßig von mir bestellter Nachlasspfleger ist. Kann ich diesen nun überhaupt einsetzen oder besteht hier irgendeine Interessenkollision?
Andererseits ist er ja bestens in den Rechtsstreit involviert (:-) und würde "die gleiche Seite" vertreten.
Was meint ihr? Vielen Dank und ein schönes