Ich habe ein Testament eröffnet.
Das Nachlassverzeichnis liegt vor.
Angegeben wurde eine ETW in Deutschland.
Jetzt hatte das Betreuungsgericht die Akte angefordert und
teilt mir bei Rückgabe mit, dass Grundbesitz in Italien vorhanden
ist.
Muss ich den bei der Erstellung der KR berücksichtigen?
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