Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Entsiegelung / Freigabe:
Die Polizei hat die Wohnung des Verstorbenen vorsorglich versiegelt, weil die Todesursache zunächst nicht klar war.
Die Ehefrau des Verstorbenen rief nun Polizei, Ortsgericht und Nachlassgericht (also mich) mehrfach an und will natürlich dringend in die Wohnung, sie hat auch den Schlüssel. Zur Erklärung: die beiden waren nicht getrennt, hatten nur getrennte Wohnungen.
Zwischenzeitlich liegt mir der Bericht der Polizei vor, natürliche Todesursache, die Ermittlungen sind also auch abgeschlossen.
Für eine Nachlasspflegschaft besteht mE kein Grund, da die Ehefrau ja als mögliche Erbin vorhanden ist. Es sind nach Aussage der Ehefrau keine Tiere in der Wohnung. Das Nachlassgericht hat nun die Wohnung vAw freizugeben.
Meine Frage ist jetzt: Wie hat der Freigabebeschluss auszusehen?
Und wie ist es mit Kosten?
Ich mache Nachlass erst einige Monate und habe nirgends dazu etwas gefunden in der Literatur. Kann mir jmd auf die Sprünge helfen?