Hallo,
ich habe einen Erbscheinsantrag auf Grund gesetzlicher Erbfolge vorliegen. Einer der Erben ist laut Auskunft des Antragsstellers "verschwunden". Gehört es zur Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts, den Erben ausfindig zu machen, um ihm zum Erbscheinsantrag anzuhören?
Wie gehe ich vor, wenn die Anschrift von mir nicht ermittelt werden kann? Weise ich den Erbscheinsantrag wegen Ungewissheit der Erbschaftsannahme zurück?