Pfändung, 1-Mann-GmbH -> Hilfe!

  • Jetzt bräuchte ich mal Hilfe beim einem PfÜB-Antrag :oops:
    - Titel: Gläubiger G gegen Schuldner S (privat)
    - S wohnt im Ausland, S ist Gesellschafter einer 1-Mann-GmbH (Sitz = hiesiger AG Bezirk)

    Gepfändet werden soll jetzt
    a) Gegen GmbH als Drittschuldner: Geschäftsanteil, Auszahlung der fälligen Nutzungen usw.
    b) Gegen S selber (als GF der GmbH) als Drittschuldner: auf Zahlung der Stammeinlage
    Das ganze soll dann auch noch zur Einziehung überwiesen werden...

    Frage hätte ich dazu erstmal genug:
    1) örtliche Zuständigkeit: wohl gegeben da zumindest GmbH ihren Sitz hier hat? (zumindest bezüglich a), bei b) bin ich mir nicht sicher ob überhaupt Zuständig)
    2) Zustellung wohl jeweils an den Geschäftsführer, also im Wege der Rechtshilfe und nicht über GV?
    3) Pfändung des Anspruch auf Zahlung Stammeinlage (b) würde ich sowieso ablehnen, da man da einen Titel gegen die GmbH bräuchte (liegt nicht vor). Oder ändert sich das weil es ja nur eine "1-Mann-GmbH" ist?
    4) Überweisung des Geschäftsanteils "zur Einziehung" hält der Gläubiger für zulässig, weil S alleiniger Gesellschafter ist. Ich dachte eigentlich nur anderweitige Verwertung, ist das hier wirklich möglich? Hab da nichts passendes gefunden...

    Über irgendwelche Meinungen / Anregungen wäre ich dankbar! :(

  • Örtliche Zuständigkeit ist gem. § 828 II ZPO i.V.m. § 23 ZPO gegeben sein, da der Schuldner im Ausland lebt und der Drittschuldner seinen Sitz bei Dir im Bezirk hat (vgl. auch Hk-ZV/Bendtsen 2. Aufl. § 828 ZPO Rn. 18).
    Die Stammeinlage ist nicht mit dem GmbH – Anteil gleichzusetzen und grundsätzlich nur für Gläubiger der GmbH pfändbar(vgl. Stöber Forderungspfändung 14. Aufl. Rdnr. 343, 344 mit Nachweisen).
    Hat die GmbH bei Dir im Bezirk ein Geschäftslokal, wo ggf. ein Angestellter ist. Dann könnte auch dortzugestellt werden.

    Zur Verwertung siehe Stöber Forderungspfändung 15. Aufl. Rn. 1624 und 1625

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!