Qualifizierte Klausel

  • Ne blöde Frage:

    Räumungsvergleich Juni 2010:
    B verpflichtet sich u.a.
    1) x EUR Miete für die Zeit bis Mai 2010 zu zahlen
    2) ab Juni für jeden weiteren Monat bis zur tatsächlichen Räumung y EUR zu zahlen

    Einfache Klausel wurde Juni 2010 erteilt, gefordert werden nun Mietzahlungen bis 2012...
    Bezüglich der Mietforderungen Juni 2010 bis 2012 (= 2.) bbrauch ich doch trotz allem eine qualifizierte Klausel, oder hat mir das jetzt seit der BGH-Entscheidung (Az. VII ZB 57/11) einfach egal zu sein? :gruebel:

  • Unabhängig davon, dass es nach dem BGH das Vollstreckungsorgan offenbar nicht zu interessieren hat, welche Klausel drauf ist (Hauptsache überhaupt eine), benötigst du m. E. in deinem Fall gar keine qualifizierte.
    "Bis zur Räumung" ist lediglich eine Befristung. Wenn der Gläubiger sie nicht beachtet, muss der Schuldner das einwenden. Dem Vollstreckungsorgan kann das egal sein.

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