Ne blöde Frage:
Räumungsvergleich Juni 2010:
B verpflichtet sich u.a.
1) x EUR Miete für die Zeit bis Mai 2010 zu zahlen
2) ab Juni für jeden weiteren Monat bis zur tatsächlichen Räumung y EUR zu zahlen
Einfache Klausel wurde Juni 2010 erteilt, gefordert werden nun Mietzahlungen bis 2012...
Bezüglich der Mietforderungen Juni 2010 bis 2012 (= 2.) bbrauch ich doch trotz allem eine qualifizierte Klausel, oder hat mir das jetzt seit der BGH-Entscheidung (Az. VII ZB 57/11) einfach egal zu sein?