Ich habe vor einiger Zeit (Juni 2012) eine Anfechtung der Erbschaftsannahme aufgenommen. Begründung: Bei der Annahme der Erbschaft ging die Erschienene davon aus, dass der Nachlass nicht überschuldet ist. Wie sich herausstellte, trifft die Annahme nicht zu. Der Nachlass ist überschuldet. Daher die Anfechtung der Erbschaftsannahme.
Nun ruft diese Dame wieder an und möchte die "Ausschlagung" anfechten. Es gibt wohl doch ein Grundstück und das möchte sie nun erben und verkaufen.
Kann man denn die Anfechtung wieder wegen Irrtums (doch keine Überschuldung) anfechten?
Hatte schonmal jemand so einen Fall?