Ich bräuchte in folgender Angelegenheit mal ganz dringend euren Rat!! Wir stehen auf dem Schlauch und die Zeit sitzt uns ein wenig im Nacken!
Wie würdet ihr folgenden Fall handhaben:
Wir haben einen Titel (Vergleich bezgl. Unterhaltszahlungen) und vier Gläubiger (die vier Kinder des Schuldners) sowie einen Drittschuldner.
Jedes Kind hat gem. Titel einen Anspruch auf Unterhalt - es ergibt sich jedoch für jedes Kind eine andere Höhe bezgl. der Rückstände (aufgrund des Alters etc.)
Gepfändet werden soll nun für die vier Kinder wg. der Rückstände und des laufenden Unterhalts bei einem Drittschuldner.
Macht ihr nun einen zusammgefassten Beschluss oder erlasst ihr vier einzelne Beschlüsse? Falls es dazu irgendwie Rechtsprechung bzw. Kommentierungen gibt wäre ich über eine Nennung sehr dankbar