Mehrere Gläubiger - ein Titel - ein Beschluss?

  • Ich bräuchte in folgender Angelegenheit mal ganz dringend euren Rat!! Wir stehen auf dem Schlauch und die Zeit sitzt uns ein wenig im Nacken!

    Wie würdet ihr folgenden Fall handhaben:

    Wir haben einen Titel (Vergleich bezgl. Unterhaltszahlungen) und vier Gläubiger (die vier Kinder des Schuldners) sowie einen Drittschuldner.

    Jedes Kind hat gem. Titel einen Anspruch auf Unterhalt - es ergibt sich jedoch für jedes Kind eine andere Höhe bezgl. der Rückstände (aufgrund des Alters etc.)

    Gepfändet werden soll nun für die vier Kinder wg. der Rückstände und des laufenden Unterhalts bei einem Drittschuldner.

    Macht ihr nun einen zusammgefassten Beschluss oder erlasst ihr vier einzelne Beschlüsse? Falls es dazu irgendwie Rechtsprechung bzw. Kommentierungen gibt wäre ich über eine Nennung sehr dankbar :)

  • Das wären eigentlich vier Beschlüsse mit vier Aktenzeichen. Sind ja verschiedene Gläubiger mit jeweils extra Forderungen. Im Normalfall will ich das einzeln, habe aber auch schon hin und wieder ein Auge zugedrückt. Bei vier Kindern wird das gerne mal unübersichtlich, wenn alles in einem Beschluss steht.

  • ......Wir haben einen Titel ....... vier Gläubiger ......einen Drittschuldner.....

    Und EINEN Antrag?
    DAS sollte bitte auch erwähnt werden.

    Parteimaxime, nicht?
    Da könnten 4 Beschlüsse auch schikanös sein.
    Willkür......


    Was spricht gegen 1 Beschluss mit 4 Forderungsaufstellungen?

  • Haben daraus auch einen Beschluss gemacht - nun will das LG nur wissen wieso und warum?! Da brauch ich irgendwie eine stichhaltige Begründung - da jemand vlt. einen Hinweis?

  • Falls es dazu irgendwie Rechtsprechung bzw. Kommentierungen gibt wäre ich über eine Nennung sehr dankbar

    Wenn man da für das LG Fundstellen braucht würde ich mal beim Stöber, 15. Auflage RdNr 860 nachlesen. Da geht es zwar mehr um das Gebührenrechtliche, aber da sind auch einige Urteile angegeben bei denen bestimmt was passendes dabei ist.

  • Ich hätte bislang auch auf den kostenrechtlichen Punkt abgezielt - aber gibt es vlt. auch noch was anderes? Schonmal vielen Dank für euren Rückmeldungen...

  • Wo sollte denn -laut Gläubiger- der Vorteil liegen?

    Die Übersichtlichkeit gewährleiste ich Rechtspfleger (hoffentlich) durch den von mir erlassenen Beschluss, nicht?
    Dafür kann ich doch Sorge tragen.
    Kann der Gläubiger das Gegenteil beweisen?

    Ist sein Entwurf so ein Gepfusche, dass es unrettbar ein Chaos werden muss? :teufel:

  • Grundsätzlich ist immer die kostengünstigste Variante zu wählen.

    ICH hätte später die Kosten für 4 Beschlüsse nicht als NOTWENDIG im Sinne des § 788 ZPO anerkannt.
    1 Beschluss reicht - 1 Beschluss ist günstiger - 1x Kosten, die notwendig sind

    Irre ich mich oder würden bei einem Beschluss höchstens 3 Gerichtsgebühren für den PfÜb gespart? Wobei ich mir auch da wegen der verschiedenen Ansprüche nicht mal sicher wäre.

  • Grundsätzlich ist immer die kostengünstigste Variante zu wählen.

    ICH hätte später die Kosten für 4 Beschlüsse nicht als NOTWENDIG im Sinne des § 788 ZPO anerkannt.
    1 Beschluss reicht - 1 Beschluss ist günstiger - 1x Kosten, die notwendig sind

    Irre ich mich oder würden bei einem Beschluss höchstens 3 Gerichtsgebühren für den PfÜb gespart? Wobei ich mir auch da wegen der verschiedenen Ansprüche nicht mal sicher wäre.

    ja 1x notwendig - 3x nicht (bei mir) :D

  • Ich habe nun einen PfÜb-Antrag mit zwei Gläubigern wegen Unterhalt.

    Ich finde in der Kommentierung leider gar nichts..

    Ich kann den PfÜb mE nicht sinnvoll für beide Kinder gleichzeitig befüllen und tendiere somit zu zwei PfÜbsen (für jedes Kind einen).

    Hat jemand Erfahrung damit?

  • Ich zweifle etwas an der Sinnhaftigkeit getrennter Beschlüsse, zumindest dann, wenn gleichzeitig vollstreckt werden soll.

    Wenn ich das recht sehe, dann gilt doch: Ist alles in einem Beschluss, sind sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen gleichzeitig für die beiden Gläubiger und führen ggf. zur quotalen Befriedigung, wenn das Ergebnis nicht ausreicht. Handelt es sich um zwei getrennte Beschlüsse, wird sich bei nicht ausreichenden Ergebnis immer die Frage stellen, wer war zuerst.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

  • Folge da ganz Frog.

    Und auch die Probleme von AndreasH sind durchaus relevant.

    Je nach Gericht/Aufteilung/GVP/Aufpassen der Geschäftsstelle können die Anträge unterschiedlichen Personen vorgelegt werden, was zu sehr merkwürdigen Konstellationen führen kann.

    Da macht ein Beschluss am meisten Sinn.

    Wie sieht der PfÜB denn bei dir aus, dass er nicht sinnvoll ausgefüllt erscheint?

    Die Variante von Frog ist wohl die üblichste (meistens noch überschrieben mit Name des jeweiligen Kindes).

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Wie sieht der PfÜB denn bei dir aus, dass er nicht sinnvoll ausgefüllt erscheint?

    Die Variante von Frog ist wohl die üblichste (meistens noch überschrieben mit Name des jeweiligen Kindes).

    Hier wurden beide Forderungen einfach zusammengerechnet und dann herrscht ein Wirrwarr bei den Alterstufen.

    Die Forderungen einzeln aufzulisten wäre tatsächlich die einfachste Lösung.

    Die Seiten für das Kind 2 einfach nochmal einzufügen kam mir tatsächlich nicht in den Sinn :oops:

    Vielen Dank für Eure Hilfe !

  • Okay, da hast du natürlich recht, das Zusammenrechnen läuft dem Gebot der Verständlichkeit definitiv zuwider.

    Ist ja nicht schlimm, dafür gibt's ja das Forum :)

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

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    -Die Seenotretter, DGzRS-

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