Mir liegt ein Vergütungsantrag von einer Berufsbetreuerin vor und in dem Abrechnungszeitraum hat die Betreute die stationäre Einrichtung verlassen, wurde daraufhin in eine Obdachloseneinrichtung aufgenommen und ist danach bei Bekannten untergekommen (sie ist wohnungslos).
Den Stundenansatz "nicht im Heim" macht die Betreuerin ab Verlassen der Obdachloseneinrichtung geltend. Die Einrichtung ist doch aber kein Heim i.S.d. § 5 Abs. 3 VBVG, oder? Ich kann mir jedenfalls nicht denken, dass dort "Wohnraum" überlassen wird und dass sie entgeltlich betrieben wird.. Aber vllt gibt es ja sowas und ich muss von Amts wegen ermitteln, was das genau für eine Obdachloseneinrichtung ist?
Danke schonmal für eure Antworten!!