Hallo,
ich habe hier ein Problem, bei dem ich die Hilfe einiger erfahrener Kollegen brauche
Ein Betreuer möchte für seinen vermögenden Betroffenen eine ETW kaufen. Diese soll aber erst noch gebaut werden, inklusive Sonderwünsche wie behindertengerechten Umbau.
Es soll nun, wie das so üblich ist, ein Vorvertrag geschlossen werden, wonach Unternehmen A sich verpflichtet, Haus samt Wohnung zu bauen und Betroffener B sich dazu verpflichtet, die Wohnung zu kaufen.
Gleichzeitig wurde mir auch schon ein Entwurf des endgültigen Kaufvertrags mit der Bitte um Vorabprüfung vorgelegt.
Ich habe nun mehrere Probleme/Fragen:
Gehe ich richtig davon aus, dass der Vorvertrag zum einen notariell beurkundet sein muss und zum anderen genehmigungspflichtig ist?
Im Kaufvertragsentwurf sollen Teile des Kaufpreises nach Bauabschnitten bezahlt werden (ist wohl verkehrsüblich). Gleichzeitig wird schon ein Kaufpreis festgelegt.
Woher weiß ich, dass der Kaufpreis angemessen ist? Warum sollte ich genehmigen, dass der Betroffene für etwas in Vorleistung tritt, nur damit sich Unternehmen A finanzieren kann?
Schlussendlich wird der Betroffene auch noch in eine WEG eintreten. Ich habe keinerlei Kenntnis davon, welche Pflichten auf den Betroffenen diesbezüglich zukommen.
Vielen Dank schon mal für Meinungen/Tipps/Ratschläge. Sollte der Sachverhalt zu dünn sein bzw. ich noch etwas zusätzlich erläutern sollen, bitte mitteilen!