Hallo, ich bin neu hier.....
Mache seit kurzem Zivil- und Vollstreckungssachen und habe gleich ein Problem!
Ein Anwalt verlangt Kostenfestetzung nach §§ 788 ZPO, 11 RVG.
Er war Anwalt der Partei: minderjähriges Kind vertr. d.d. Kindsmutter. RA-Kosten gegen die eigene Partei (minderj. Kind vertr. d.d. Kindsmutter) wurden vom Fam.Gericht (war Unterhaltssache) gem. § 11 RVG festgesetzt. Aus diesem KFB hat er vollstreckt - gg. die Mutter. Der VA war gegen die Mutter gerichtet. Der GV hat der Mutter die EV abgenommen. Nun sollen diese Kosten (ZV-Auftrag und Geb. des GV) gem. § 788 ZPO festgesetzt werden, gg. die Mutter.
Geht das? Hat der GV überhaupt richtig die EV abgenommen?
Was meint Ihr? Oder soll ich einfach festsetzen? Gegen das mdj. Kind vertr. d.d. Kindsmutter , anders könnte es ja nicht gehen, oder?
Im Zweifel hat die Mutter ja den RA beauftragt. VKH war keine im Spiel!
Oder sehe ich Probleme, wo es keine gibt?
Vielen Dank für Eure Denkanstöße oder Lösungsvorschläge!!!