Hallo zusammen,
ich würde mal wieder gerne eure Meinung wissen.
Der Schuldner hat ein P.Konto, was zum einen durch das Finanzamt und zum anderen durch normalen Pfüb gepfändet wurde.
Kann ich als Vollsterckungsgericht (wo ich ja grad eh schon dabei bin) mit für das Finanzamt bei § 850k ZPO-Anträgen entscheiden? Oder muss der Antrag auch zwingend parallel beim Finanzamt erfolgen?
Vielen Dank