Mich würde mal eure Meinung interessieren.
Ich habe folgenden Fall vorliegen:
Es ist ein Pfüb mit mehreren DS ergangen (alles ganz normal). Dieser wurde dann an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle zwecks Zustellung weitergeleitet.
Die Zustellung scheint als erstes bei der Bank erfolgt zu sein, welche daraufhin das Konto sofort sperrte. Der Schuldner selbst hat die Zustellung erst viel später erhalten, da sich die Zustellung bei den übrigen DS verzögert hatte.
Der Schuldner hat nun ein P-Konto eingerichtet, was jedoch anscheinend 1-2 Tage zu spät erfolgte. Die Bank hat daher das gepfändete Geld an den Gläubiger ausgezahlt. Ich, als Vollstreckungsgericht, konnte ihm nun mit keinem Vollstreckungsschutzantrag weiter helfen, da das Geld ja schon an den Gläubiger ausgezahlt wurde. Ich habe ihn dann gefragt, warum er das P-Konto nicht eher eingerichtet habe, da das Konto ja die ganze Zeit gesperrt war und er die Pfändung schon dadurch hätte merken können, meinte der Schuldner, er wäre vorher nicht am Konto gewesen und habe die Sperrung daher nicht früher bemerkt.
Der Schuldner will nun Rechtsmittel gegen den PfüB bzw. gegen die Zwangsvollstreckung einlegen. Kann er das? Wenn ja, welches Rechtsmiitel? Habe ich dann eine Abhilfebefugnis? Meine Entscheidung ist ja richtig ergangen, es hat ja nur an der Zustellung gelegen....
Vielen Dank schon mal