Rechtspflegerlaufbahn wirklich erstrebenswert ?

  • Wenn ich die Euphorie der Bewerber 2013/2014 sehe, möchte ich als „alter Hase“ nun doch mit einigen kritischen Anmerkungen beitragen.
    Ich gehe davon aus, Ihr habt ihr ein gutes Abi-Zeugnis, denn der Staat nimmt –bis jetzt- nur Bewerber mit guten Noten.
    Ich denke, für Euch steht zunächst im Vordergrund, dass Ihr nach dem Abi eine Ausbildung/Studium findet mit guter Aussicht auf eine spätere Arbeitsstelle und möglichst sicherem Arbeitsplatz.
    Das findet Ihr beim absehbaren Arbeitskräftemangel bei richtiger Studienauswahl in der „freien Wirtschaft“ zwar ebenfalls, beim Staat jedoch mit einiger Sicherheit ( je nach Land ).
    Aber, was kommt danach ?
    Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen die Art der Tätigkeit und somit tarifliche Eingruppierung, für die Bezahlung wesentlich ist, „lebt“ der Beamte von der Hoffnung, dass seine anfangs geringe Besoldung später insbesondere durch Beförderungen nennenswert steigt.

    In einigen Bereichen ist es z.B. so, dass Angestellte als Servicekräfte zwar dem –jungen- Rpfl. „nur“ zuarbeiten, durch die gute Eingruppierung jedoch mehr verdienen als der Rpfl..
    Echt motivierend !

    Als ich in NRW eingestellt wurde, durfte man noch die Hoffnung auf Beförderungen haben, 4 bis 5 Beförderungen waren bis zur Pensionierung üblich.
    Seit einigen Jahren wird es allerdings immer bescheidener, Prognose negativ.
    Ich gehe davon aus, dass es künftig aus angeblichem chronischem Geldmangel vielleicht noch 2 Beförderungen bei mehr als 40 Arbeitsjahren geben wird.
    Womit wollt ihr Euch so lange motivieren ?

    Die Besoldungserhöhungen waren bei den Beamten schon in den letzten Jahren sehr bescheiden, gekürzt wurde daneben an allen Ecken und Enden.
    Für dieses Jahr droht sogar eine Kürzung.

    Zugegeben, als Rpfl. arbeitet man selbstständig ( und in alleiniger Verantwortung ! ), das ist durchaus positiv.
    Die Arbeit kann auch durchaus Spaß machen, …wenn man denn eine Tätigkeit zugewiesen bekommt, die Spaß macht.
    Kinder und Beruf lassen sich durch die guten Freistellungs- und Beurlaubungsregelungen auch gut vereinbaren. Für weibliche Bewerber, die oft eine andere Lebensplanung als die männlichen haben, somit eine gute Sache.
    Fazit: Für weibliche Bewerber, die unbedingt einen Beamtenberuf haben wollen, ist der Beruf Rpfl. in Ordnung.
    Männlichen Bewerbern kann ich heute nur abraten, sucht euch was Besseres


  • Zugegeben, als Rpfl. arbeitet man selbstständig ( und in alleiniger Verantwortung ! ), das ist durchaus positiv.
    Die Arbeit kann auch durchaus Spaß machen, …wenn man denn eine Tätigkeit zugewiesen bekommt, die Spaß macht.

    Das selbständige und eigenverantwortliche Arbeiten hast du - größtenteils - in der freien Wirtschaft auch. Der einzige Vorteil ist die gesicherte Armut, also das Einkommen.

    Zitat

    Kinder und Beruf lassen sich durch die guten Freistellungs- und Beurlaubungsregelungen auch gut vereinbaren. Für weibliche Bewerber, die oft eine andere Lebensplanung als die männlichen haben, somit eine gute Sache.
    Fazit: Für weibliche Bewerber, die unbedingt einen Beamtenberuf haben wollen, ist der Beruf Rpfl. in Ordnung.
    Männlichen Bewerbern kann ich heute nur abraten, sucht euch was Besseres

    Oft, nicht immer. Also jedenfalls aus diesem "Grund" zumindest auch für "diese anderen" weiblichen Bewerber kein Vorteil.

    Mein Fazit: Wer auf ein gesichertes Einkommen Wert legt, sich damit abfinden kann, dass es nicht leistungsbezogen ist, dessen Höhe aber seine monatlichen Zahlungsverpflichtungen deckt*, sich zudem im Paragraphendschungel wohlfühlt, keine Existenzangst (drohende Kündigung?) haben möchte, der ist mit der Beamtenlaufbahn gut beraten.
    Und da auch die Herren in Elternzeit gehen können, sind nach meiner Meinung die Unterschiede zwischen Männlein/Weiblein nicht existent. Also diesbezüglich ;).

    *Übertreiben darf man's nicht...

  • Also ich weiß nicht, aufgrund welcher Bezugsgruppe manche Menschen ihr monatliches Einkommen bewerten, aber das, was man als frisch ausgebildeter Rechtspfleger Einstiegsgehalt bekommt, entspricht schon genau dem, was mein Vater nach 30 Jahren Berufserfahrung bei einer großen deutschen Automobilfirma am Band bekommt

    Ich bin ein "männlicher Bewerber" und somit ist selbst aus finanzieller Sicht dieser Beruf für mich sehr erstrebenswert und selbst nur bei zwei Beförderungen.

    In diesem Sinne hoffe ich, dass ich auch bei anderen Bewerbern die Irritation auflösen konnte, die sich bei mir beim Lesen des ersten Posts aufgetan hatte....

  • Wir haben einen anspruchsvollen FH Studiengang und einen von den Tätigkeiten her interessanten und hochwertigen Beruf. Dass manche Kollegen sich diesem nicht als würdig erweisen ist eine andere Frage und braucht hier nicht erörtert zu werden. Das war es aber schon. Das Gehalt ist keinesfalls adäquat zur Qualität der Ausbildung und zu dem Anspruch der Aufgaben. Einen Fließbandjob kann man naturgemäß schlecht mit einem Job vergleichen, der immerhin ein Diplom und erhebliche intellektuelle Fähigkeiten erfordert. Ebensowenig wie man Vergleiche zur Bezahlung von Top- Volljuristen anstellen sollte, bei denen Einstiegs (!)gehälter von 80.000 - 120.000 Euro aufgerufen werden. Die Nachteile sind in #1 zutreffend dargestellt. Ein Schreiben mit der Bitte um Entlassung aus dem Dienst liegt vorbereitet in meiner Schublade und die Versuchung wird von Tag zu Tag größer, davon Gebrauch zu machen.

  • Mir erscheint dieser Thread schon etwas merkwürdig. Warum sollte man jungen Menschen, die mit Schwung und Elan an ihre Ausbildung gehen, diese schon zu Beginn vermiesen. Ich finde dies nicht wirklich fair. Zumal ich davon ausgehe, dass sich die zukünftigen Anwärter durchaus über spätere Verdienstchancen informiert haben.

    Im Übrigen gebe ich zu bedenken, dass man in der sogenannten freien Wirtschaft erst einmal die Gehälter eines frisch einsteigenden Rechtspflegers erreichen muss. Dies gilt natürlich nicht, wenn man ins Ingenieurfach wechselt. Einen derartigen völligen Umschwung kann ich mir aber nicht vorstellen, weil man doch Rechtspflege wohl zumindest auch teilweise aus Neigung und nicht nur wegen des sicheren Jobs studiert.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Also, einen -möglicherweise nur angelernten- Fließbandarbeiter finanziell mit einem Beamten des gehobenen Dienstes zu vergleichen, entspricht nicht einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema.
    Ich respektiere grundsätzlich jeden Schulabschluss und jeden Beruf.
    Ich glaube aber nicht, dass der typische Fließbandarbeiter Abitur mit FHS-Studium hat, vermutlich eher Hauptschule oder weniger ( man mag mich berichtigen ). Bewerber mit einer derartigen Schulausbildung können sich bei uns für den "einfachen Dienst" bewerben, mit erheblich niedrigerem Einkommen.
    Also, bitte sachlich bleiben.
    Der Beruf sollte auch nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten gesehen werden.
    Die Motivation der jungen Kollegen wird zunehmend zum Problem werden.
    Im Gegensatz zur "freien Wirtschaft" ist die Wahl des Berufs und des Arbeitgebers bei uns eine Entscheidung fürs Leben.
    Aussteigen oder den Arbeitgeber wechseln geht i.d. Regel nicht. Und das kann mächtig frustrieren.
    Übrigens geht die Anzahl der männl. Bewerber im gesamten ö. Dienst stark zurück. Kein Wunder.


  • Im Übrigen gebe ich zu bedenken, dass man in der sogenannten freien Wirtschaft erst einmal die Gehälter eines frisch einsteigenden Rechtspflegers erreichen muss. Dies gilt natürlich nicht, wenn man ins Ingenieurfach wechselt. Einen derartigen völligen Umschwung kann ich mir aber nicht vorstellen, weil man doch Rechtspflege wohl zumindest auch teilweise aus Neigung und nicht nur wegen des sicheren Jobs studiert.

    Dem kann ich mich nur anschließen. Aus dem Studienfach, aus dem ich wechsel, kann man sich selbst mit dem Master, sehr guten Noten, Auslandsaufenthalten und Praktika sehr, sehr, sehr glücklich schätzen, wenn man an das Gehalt eines jungen Rechtspflegers rankommt, wobei man davon ausgehen muss, dass der erste Job nach dem Studium definitiv befristet sein wird und man somit in den ersten Berufsjahren "äußerst flexibel" sein muss. Das dies Alltag für die meisten Absolventen ist, wird uns sogar nicht von unseren Dozenten verheimlicht. Und um diese Referenzen überhaupt erst einmal zu erreichen, muss man über ein halbes Jahrzehnt den Arsch voll haben, wirklich top organisiert sein und seine Semesterferien aufgeben, damit man noch ungefähr in der Regelstudienzeit bleibt, woran rund 80% meiner ehemaligen Kommilitonen bereits scheitern, wobei selbst dann Erfolgsaussichten keinesfalls garantiert sind. Und das ist bei praktisch allen Geistes- bzw. Sozialwissenschaften so, die ja nicht einen unerheblichen Anteil an späteren Berufsanfängern unter den Akademikern ausmachen. Die Naturwissenschaften klammere ich da bewusst aus.

    Außerdem verdient man schon während des Diplomstudiengangs Geld, wo andere in Studienfächern noch einem Nebenjob hinterherjagen müssen, nur um einen gewissen Lebensstandard zu halten.

    So viel zum "Vollstudium".


    Ich bleibe sachlich, aber es wird anscheinend nicht verstanden, dass ich damit darauf hinweisen wollte, dass manche Menschen nun einmal sich andere Standards im Leben setzen und man das Thema Gehalt + Arbeit auch aus anderen Blickwinkeln betrachten kann. Außerdem behaupte ich, dass nach 30 Jahren Band man sicher nicht weniger gearbeitet hat als nach 30 Jahren in der Justiz, wo man deutlich besser verdient.
    Wenn man aus Deutschland kommt, kann ich nachvollziehen, dass man diese Einstellung hat, weil sie nun einmal typisch deutsch ist und das normal ist, aber wenn man aus anderen Teilen der Welt kommt, sieht man die Sache schon ein wenig anders.

  • Also, einen -möglicherweise nur angelernten- Fließbandarbeiter finanziell mit einem Beamten des gehobenen Dienstes zu vergleichen, entspricht nicht einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema.
    .

    Doch, finde ich schon. Dem ein oder anderen Kollegen würde es wohl mal ganz gut tun sich "da draußen" auch mal umzugucken.
    Wohl gemerkt, er vergleicht hier ein Gehalt mit 30 Jahren Berufserfahrung zum Gehalt eines Stoppelhopsers. Mal ehrlich. Nach dem Studium haben wir sicherlich ein umfangreiches Fachwissen; vom echten Leben und Berufsalltag haben wir dagegen keinen blassen Schimmer.

    Auch das Argument mit der besser bezahlten Serviceeinheit ist im selben Licht zu sehen. Als Anfänger hab ich im Grunde Null Ahnung wie der Laden richtig läuft und bin gerade mal Anfnag 20. Meine Geschäftsstellen hatten da meist schon mehr Dienstjahre hinter sich als ich Lebensjahre. Um das also ansatzweise vergleichen zu können sollte man schon einen Kollegen vergleichen, der die gleiche Zeit hinter sich hat.

    Mensch, gerade mit dem was wir als Anwärter bekommen muss manch anderer eine ganze Familie ernähren.

  • Mein Onkel arbeitete mit Ingenieurstudium (also abschlussmäßig dem Rechtspfleger entsprechend) bei einem großen Automobilkonzern. Von seinem Einkommen träume ich nicht einmal.

    Mir erscheint dieser Thread schon etwas merkwürdig. Warum sollte man jungen Menschen, die mit Schwung und Elan an ihre Ausbildung gehen, diese schon zu Beginn vermiesen. Ich finde dies nicht wirklich fair. Zumal ich davon ausgehe, dass sich die zukünftigen Anwärter durchaus über spätere Verdienstchancen informiert haben.

    Im Übrigen gebe ich zu bedenken, dass man in der sogenannten freien Wirtschaft erst einmal die Gehälter eines frisch einsteigenden Rechtspflegers erreichen muss. Dies gilt natürlich nicht, wenn man ins Ingenieurfach wechselt. Einen derartigen völligen Umschwung kann ich mir aber nicht vorstellen, weil man doch Rechtspflege wohl zumindest auch teilweise aus Neigung und nicht nur wegen des sicheren Jobs studiert.

    Ich finde es fair und nötig die Bewerber vorzuwarnen. Bei den Vergleichen wird oft auch verschwiegen, dass Beamte anders als Angestellte von dem Nettoeinkommen auch noch die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen.

    Fazit: Ich würde abraten!

  • Eine Ex-Freundin von mir sitzt bei Aldi an der Kasse. Sie hat das gleiche Gehalt wie ein Rechtspfleger-Berufsanfänger. Ich weiss nicht, was du studiert hast, Quacker. Dass man bei einem Slawistik Studium o.Ä.(allgemeiner: Nicht MINT Fächer) eventuell Schweirigkeiten haben könnte, einen entsprechend bezahlten Beruf zu finden, wenn man nicht gerade zu den Jahrgangsbesten gehört, dürfte klar sein. Im Übrigen ist Deutschland nicht Deutschland. Was in manchen Gebieten (Mecklenburg Vorpommern, Brandenburg = abseits jeder Zivilisation) Top Gehälter sind reicht in den Ballungszentren mit entsprechend hohen Wohnkosten (Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart) gerade einmal zum Leben auf niedrigstem Niveau. Was mich aber immer wieder wundert ist, wenn Abiturienten mit gutem zeugnis (1,0 -1,3) ein Rechtspfleger FH Studium beginnen. Das sind vergeudete Talente. Auch ich frage mich jeden Tag, wie lange ich mein Talent noch verschwenden soll. Ein Richter fragte mich vor kurzem, warum gerade ICH noch als Rechtspfleger arbeiten würde und mein Können nicht sinnvoller einsetzen würde. Eine Frage, die mir zu denken gegeben hat.

    Zitat

    Mensch, gerade mit dem was wir als Anwärter bekommen muss manch anderer eine ganze Familie ernähren.

    ?? Als Anwärter bekommt man m.W. 900 Euro brutto. Die Krankenversicherung geht noch weg. Das liegt in einer mittelgroßen Stadt knapp über dem Einkommen eines Single-Hartzers! Wie willst du davon noch eine Familie ernähren? Ich denke, du sprichst nicht von irgendwelchen Familien in Bangladesch oder so. Realitätsverlust auf ganzer Linie.

  • Hier wird ja regelmäßig darüber gemotzt, wie Scheiße es ist, bei der Justiz zu arbeiten. Ich wundere mich allerdings, hier bisher nicht wirklich gelesen zu haben, dass dann auch tatsächlich jemand gegangen ist.

    Was an den Gehaltsvergleichen mit nach Ansicht des Themenstarters offenbar minderwertigen Berufen unsachlich sein soll, erscheint nicht nachvollziehbar. Wem es zu sehr am Ego nagt, dass die Verrichtung wiederkehrender manueller Tätigkeiten gegebenenfalls höher bezahlt wird als das hoch vergeistigte Rpfl.-Dasein, dem ist es ja unbenommen, zu kündigen und sich beim Automobilwerk etc. zu bewerben.

  • Hier wird ja regelmäßig darüber gemotzt, wie Scheiße es ist, bei der Justiz zu arbeiten. Ich wundere mich allerdings, hier bisher nicht wirklich gelesen zu haben, dass dann auch tatsächlich jemand gegangen ist.

    Weil diejenigen, die gegangen sind, dann nicht mehr hier schreiben?!

  • Weil man mit einer Rechtspflegerausbildung einen gleich gut/schlecht bezahlten Job in der freien Wirtschaft erst einmal finden muss.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich denke, auch die unzufriedenen Rpfl. bleiben überwiegend im Job, da die Ausbildung sehr speziell ist und es für Dipl. Rechtspfleger kaum Angebote auf dem freien Markt gibt. Sozusagen eine Einbahnstraße. Mit deren Gehaltsvorstellungen hat das m.E. nicht unbedingt etwas zu tun.

    @papabaer
    Ja, es gibt natürlich gute und erfahrene Servicekräfte ( Angestellte ) und auch die jungen unerfahrenen Rpfl., die anfangs echte Probleme haben.
    Aber, du solltest als Rpfl. wissen, dass das nicht das Hauptkriterium für die Bezahlung ist.
    Der junge Rpfl. muss dieselben -auch schwierigen- Tätigkeiten machen, wie der Kollege mit 30 Jahren Praxis.
    Und die junge Angestellte wird nicht nach Erfahrung bezahlt, sondern nach der Art ihrer Tätigkeit ( Eingruppierung ).

    Wer also nichts dabei findet, nach 12/13 Jahren Schule und einem knochenharten Studium wie ein Fließbandarbeiter oder seine Servicekraft bezahlt zu werden ( ich habe nichts gegen Fließbandarbeiter und Servicekräfte !!), der soll sich ruhig für diesen Beruf entscheiden.
    Allemal besser, als Jura zu studieren.
    Anwälte gibts wie Sand am Meer, da müssen sich Viele finanziell echt durchschlagen.
    Übrigens: Das weiß man seit Jahren; wer Jura studiert, geht das Risiko bewusst ein.

  • Ja, es gibt natürlich gute und erfahrene Servicekräfte ( Angestellte ) und auch die jungen unerfahrenen Rpfl., die anfangs echte Probleme haben.
    Aber, du solltest als Rpfl. wissen, dass das nicht das Hauptkriterium für die Bezahlung ist.
    Der junge Rpfl. muss dieselben -auch schwierigen- Tätigkeiten machen, wie der Kollege mit 30 Jahren Praxis.
    Und die junge Angestellte wird nicht nach Erfahrung bezahlt, sondern nach der Art ihrer Tätigkeit ( Eingruppierung ).



    Als ich den Hinweis auf die Kollegen mit jahrzehntelanger Berufspraxis las, erinnerte ich mich an meine Anwärterzeit, in der ich gelegentlich Kontakt zu "altgedienten" Kollegen im Amtsratsrang hatte, die wohl noch in den Genuss von "Regelbeförderungen" gekommen waren.
    Anders konnte ich mir bei einigen Kollegen den Dienstrang nicht erklären, denn trotz (oder wegen?) ihrer langjährigen Erfahrung lauteten die Antworten auf Anwärternachfragen zu ihren Entscheidungen und Verfahrensweisen oftmals nur "haben wir schon immer so gemacht!", "steht so im Zöller" oder "hat der BGH gesagt". Diese unsinnige Beförderungspraxis, die vor Urzeiten für Kandidaten mit gering ausgeprägtem Leistungsanspruch noch eine Motivation für die Rechtspflegerei (bzw. für eine Berufswahl im Beamtentum generell) gewesen sein mag, ist zum Glück jedenfalls formell seit einer halben Ewigkeit abgeschafft.

    Heute besteht im Gegensatz dazu bei uns überhaupt keine Möglichkeit mehr, mit einem reinen Rechtspflegerdezernat befördert zu werden. Die reine Erledigung von Rechtspflegeraufgaben ist von der Ernennung bis zur Pensionierung A9.
    Sämtlicher Beförderungsstellen sind mit Aufgaben angereichert, die ursprünglich der Gerichtsverwaltung zugeordnet waren und neben dem Rechtspflegerdezernat erledigt werden müssen, zumeist Personalaufgaben (z.B. Gruppenleitungen von einer Mehrzahl von Serviceeinheiten) zunächst in Vertretung, dann hauptverantwortlich, Koordinationsaufgaben zwischen verschiedenen gerichtlichen Arbeitsbereichen, Controlling, Personalentwicklung, Fortbildungskoordination, etc..
    Man sollte sich also auch bewusst sein, dass man allein mit den im Studium Kenntnissen keine Aufstiegsperspektive hat, sich gemütlich auf die Befassung allein mit Rechtspflegergeschäften einrichten zu wollen führte - jedenfalls für Beförderungen - in eine Sackgasse.

    gT

  • Mecklenburg Vorpommern, Brandenburg = abseits jeder Zivilisation


    ???? Aber ansonsten noch alles klar, ja?????

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.


  • ?? Als Anwärter bekommt man m.W. 900 Euro brutto. Die Krankenversicherung geht noch weg. Das liegt in einer mittelgroßen Stadt knapp über dem Einkommen eines Single-Hartzers! Wie willst du davon noch eine Familie ernähren? Ich denke, du sprichst nicht von irgendwelchen Familien in Bangladesch oder so. Realitätsverlust auf ganzer Linie.

    Dann guck mal auf die aktuellen Sätze. Das sind etwas über 1000 Euro brutto. Und die KV beträgt bei Anwärtern im Schnitt 50Euro bis 80 Euro. Steuern zahlt man derweil kaum. Wir reden hier also über ein Gehalt von knapp 900 Euro nett, während man in der Ausbildung steckt, also teilweise das doppelte bis dreifache einer normalen Ausbildungsgehaltes.

    Realitätsverlust? Pack dir mal an deine eigene Nase.

  • Mecklenburg Vorpommern, Brandenburg = abseits jeder Zivilisation


    ???? Aber ansonsten noch alles klar, ja?????


    Tja, ich bin für die (schmerzhafte?) Wahrheit noch in den Papierkorb gewandert... Wie war das mit Nestbeschmutzer etc. ... :unschuldi:sagnix:



    Es ist doch geradezu schon zum Lachen, wenn Ignoranten ihre Unbildung so offenbaren :);)

    :daumenrau :daumenrau :daumenrau

  • Zitat

    Es ist doch geradezu schon zum Lachen, wenn Ignoranten ihre Unbildung so offenbaren :);)

    Blühende Landschaften, ja ja, ich weiss.

    Zitat

    Dann guck mal auf die aktuellen Sätze. Das sind etwas über 1000 Euro brutto. Und die KV beträgt bei Anwärtern im Schnitt 50Euro bis 80 Euro. Steuern zahlt man derweil kaum. Wir reden hier also über ein Gehalt von knapp 900 Euro nett, während man in der Ausbildung steckt, also teilweise das doppelte bis dreifache einer normalen Ausbildungsgehaltes.

    Realitätsverlust? Pack dir mal an deine eigene Nase.

    Lass es doch 900 Euro netto sein! Bei Wohnkosten von 400 Euro macht das eine Differenz von 100 Euro zu einem ALG II Empfänger. Der kein Geld für Bücher, ggfs. Fahrtkosten etc. ausgeben muss. Wie du von 900 Euro eine Familie (!) ernähren willst wird dein Geheimnis bleiben. Wahrscheinlich sollen die Kinder auf der Straße schlafen.

    Zitat

    Tja, ich bin für die (schmerzhafte?) Wahrheit noch in den Papierkorb gewandert... Wie war das mit Nestbeschmutzer etc. ... :unschuldi:sagnix:

    Weil du einen Fachbeitrag von mir durch sinnlose Anmerkungen verunglimpft hast auch zurecht. Deine eingeschränkte Artikulationsfähigkeit (wie oft willst du mich noch als Nestbeschmutzer beschimpfen?) spricht im Übrigen Bände.

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