Hallo,
könnt ihr mir bei folgendem Problem weiterhelfen?
Es wird Erinnerung gegen einen alten PfÜB eingelegt mit der Begründung, der ehemals Mindejährige sei nun volljährig und das Geld würde weiterhin auf das Konto der gesetzlichen Vertreterin laufen.
In der Jugendamturkunde, die der Vollstreckung zugrunde liegt, ist keine Befristung ausgesprochen, aber es heißt " ...verpflichtet sich, 150 % des Regelbetrages... zu Händen des jeweiligen Vertreters zu bezahlen".
Geht der Pfüb jetz ins Leere, weil es keinen gesetzlichen Vertreter mehr gibt? Würdet ihr abhelfen?