Hallo zusammen,
ich habe bei einem Schuldner die verschleierte Eigentümergrundschuld aufgrund einer Sicherungshypothek gepfändet. Darunter auch das Recht auf Erteilung der Löschungsbewilligung oder löschungsfähigen Quittung.
Das Recht ist zwischenzeitlich durch Zahlung erloschen.
Ich habe daraufhin vom Gläubiger eine löschungsfähige Quittung zur Umschreibung in eine Eigentümergrundschuld verlangt.
Der Gläubiger hat bereits eine Löschungsbewilligung erteilt. Der Schuldner hat aber noch nicht löschen lassen.
Die Forumsteilnehmer vom Grundbuch sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine zusätzliche löschungsfähige Quittung des bisherigen Gläubigers nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann, denn der Schuldner kann rechtlich nur eine Urkunde verlangen.
Der bisherige Gläubiger wendet ein, mit der bereits erteilten Löschungsbewilligung nicht mehr Inhaber des Rechts zu sein.Offensichtlich befürchtet er, Schwierigkeiten mit meinem Schuldner zu bekommen, wenn ich einer Löschung der Sicherungshypothek mit einer Pfändungseintragung der entstanden Eigentümergrundschuld zuvorkomme.
Ich habe im Moment überhaupt keine Idee, welcher Ärger dem bisherigen Gläubiger der Hypothek hier drohen könnte.