Hallo,
ich habe folgenden Problemfall übernommen: Das minderjährige Kind hat einer GmbH, dessen Geschäftsführer (und wohl auch Gesellschafter, lässt sich der Akte nicht genau entnehmen) der Kindesvater ist ein Darlehen über einen mittleren fünfstelligen Betrag gegeben; der Darlehensbetrag wurde an die GmBH ausbezahlt.
Es wurde Ergänzungspflegschaft bezüglich der Genehmigung des Darlehensvertrages angeordnet. Der Pfleger hat die Genehmigung verweigert, da die vereinbarte Tilgung nicht erfolgt ist, sodass der Vertrag nicht zustande gekommen ist.
Nun muss die GmbH ja wohl das Geld an das Kind zurückzahlen (das Kind hat insoweit einen Anspruch gemäß § 812 BGB). Aber was muss zurückgezahlt werden - nur das Darlehensvaluta oder auch eventuelle Vorteile, die die GmbH durch Überlassung des Betrages hatten (es wurden ja zumindest Zinsen eingespart)? Wie errechne ich diesen Betrag?
Wenn ich alles richtig sehe, haben die Eltern ja nach § 1642 BGB das Geld ordnungsgemäß anzulegen, was ich nach § 1666, 1667 BGB auch zu überprüfen habe?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
Mit freundlichen Grüßen
Peter