Hallo,
folgendes Problem:
Betreibe die ZV aus dinglichem Arrest.
So vom Bauchgefühl her würde ich ja sagen, dass das Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft gem. § 802 c ZPO nicht möglich ist, weil der Arrestbeschluss doch nur durch Sicherung von Vermögen vollstreckt wird.
Gibt der Schuldner jetzt die VA ab, entsteht im doch im Prinzip ein Schaden sollte der Beschluss im Hauptverfahren später aufgehoben werden, oder nicht??
Leider finde ich in keinem Kommentar irgendwas zur VA. Ist VA aus Arrestbeschluss möglich oder nicht?
HILFE!