In notariellem Testament bestimmt die Erblasserin die drei Söhne A B und C zu gleichen Teilen zu ihren Erben.
A soll nur Vorerbe sein, auflösend bedingt dadurch, dass irgendwie geartete materielle Ansprüche seiner Ehefrau gegen ihn ausgeschlossen sind.
A soll als Vorerbe durch eine TV beschränkt sein und wird gleichzeitig zusammen mit einem von ihm selbst zu benennenden weiteren TV als Testamentsvollstrecker benannt.
Das Benennungsrecht des NL Gerichts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Ich kann hiermit im Moment nichts anfangen, ist eine solche Anordnung der TV zulässig?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!