Vorerbe und TV

  • In notariellem Testament bestimmt die Erblasserin die drei Söhne A B und C zu gleichen Teilen zu ihren Erben.
    A soll nur Vorerbe sein, auflösend bedingt dadurch, dass irgendwie geartete materielle Ansprüche seiner Ehefrau gegen ihn ausgeschlossen sind.
    A soll als Vorerbe durch eine TV beschränkt sein und wird gleichzeitig zusammen mit einem von ihm selbst zu benennenden weiteren TV als Testamentsvollstrecker benannt.
    Das Benennungsrecht des NL Gerichts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
    Ich kann hiermit im Moment nichts anfangen, ist eine solche Anordnung der TV zulässig?

  • Danke für Deine Hilfe.
    Diese Vorschriften habe ich schon gelesen;
    aber ich durchschaue nicht die Absichten der Erblasserin:
    wegen der unliebsamen Schwiegertochter diese Vorerbschaft hinsichtlich des 1/3 Anteils des A;
    sein eigener TV kann A ja nicht sein- deshalb die Bindung an einen von ihm selbst gewählten HilfsTV, damit er dann ohne Zustimmung der Nacherben doch wieder handlungsfähig ist?

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