Vor- und Nacherbschaft: Angaben im Antrag

  • Hallo,

    ich habe eine generelle Frage:

    Was müssen die Antragsteller bzw. der Notare bei euch alles in den Antrag auf Erteilung eines Vorerbscheines aufnehmen?

    Mir ist klar, dass folgende Angaben auf jeden Fall enthalten sein müssen: Anordnung der Nacherbschaft, Eintritt der Nacherbschaft sowie die Nacherben.

    Wie sieht es nun aber mit den anderen Angaben wie Befreiung, Vererblichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts und Ersatzerbenbestimmung aus, wenn nichts im Testament gesagt wurde bzw. die gesetzliche Regelung eintritt? Verlangt ihr, dass diese Angaben auch im Antrag gemacht werden müssen?

    Nehmt ihr diese Sachen dann auch so in den Erbschein auf?

  • Auch die übrigen Angaben müssen sowohl in den Antrag als auch in den Erbschein aufgenommen werden (Palandt/Edenhofer, BGB, 69. Aufl., Rn 4 und 5 zu § 2363). Enthält das Testament insoweit keine ausdrücklichen Regelungen, ist der mutmaßliche Erblasserwille zu erforschen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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