Als Nachlassgericht am Wohnort der Erben sind Ausschlagungsserklärungen entgegenzunehmen.
Sind die Verwandschafts- und Abstammungsverhältnisse durch Famileinbuchauszüge oder sonstige Nachweise zu überprüfen oder ist dies nur vom Nachlassgericht am letzten Wohnort des Erblassers zu tun?
Vielen Dank für alle Antworten.