Hallo! Wie schnell muss über einen Antrag auf Wiedereinsetzung (§ 60 VwGO) entschieden werden? Gibt es da spezielle Fristen?
Wiedereinsetzung VwGO
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h3ike -
22. März 2013 um 10:59
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Achso. § 60 VwGO ist ja schon im Gerichtsverfahren. Da sehe ich höchstens die Untätigkeitsrüge nach § 173 VwGO + §§ 198 ff. GVG
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Danke für die Antwort. Könnte evtl. Genehmigungsfiktion (§ 42a VwVfG) greifen?
edit: Sorry, kurze Verwirrung. Das ist wohl Quatsch mit dem VwVfG, da schon bei Gericht ... Sonst greift nichts, nehme ich an...
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