Aufgabe der Geschäftsstelle

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    eine ganz simple Frage:

    Kann es Aufgabe der Geschäftsstelle sein, Akten rauszusuchen, die dem zuständigen Rechtspfleger bereits vorgelegt wurden, nur weil dieser in den ihm vorliegenden Aktenstapeln nicht suchen mag?

    Aus meiner Sicht erscheint mir diese Vorgehensweise grenzwertig, aber ich lass mich gerne eines besseren belehren...

    Danke!

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Zum Zwecke der Bearbeitung durch eben diesen Rechtspfleger, dem sie bereits vorliegen, der allerdings aufgrund längerer Anwesenheit nunmehr halt einige Stapel in seinem Büro liegen hat...

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, eingehende Post der Akte zuzuordnen. Wo sich diese befindet spielt erstmal keine Rolle.
    Grenzwertig ist des allerdings dann,wenn es sich nicht auf Einzelfälle beschränkt, sondern der Rechtspfleger (oder auch Richter) seine Akten im Zimmer sammelt und die Geschäftsstelle regelmäßig eine nicht unerhebliche Zeit mit Suchen & Finden beschäftigt wäre. Dann würde ich als Gruppenleiter oder Geschäftsleiter einschreiten.

  • Ich verstehe die Frage so: Ist es Schikane, wenn der Rechtspfleger sich Akten raussuchen lässt, welche sich schon in den unendlichen Weiten seines Dienstzimmers befinden und sogar schon auf ihn ausgetragen sind?

    Antwort: Ja

    Es stellt sich doch immer die Frage, was eine Geschäftsstelle mit sich alles anstellen läßt.

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
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  • :zustimm:

    Ehrlich gesagt, mir wäre es allein schon unangenehm, die GSt. überhaupt mit einer solchen Forderung zu behelligen.

  • Ich verstehe die Frage so: Ist es Schikane, wenn der Rechtspfleger sich Akten raussuchen lässt, welche sich schon in den unendlichen Weiten seines Dienstzimmers befinden und sogar schon auf ihn ausgetragen sind?

    Antwort: Ja

    Es stellt sich doch immer die Frage, was eine Geschäftsstelle mit sich alles anstellen läßt.

    Ich wollte meinen Verdacht nicht sooo ausdrücklich äußern, aber ich sehe es (leider) ebenso wie ARK... :mad:

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Zum Zwecke der Bearbeitung durch eben diesen Rechtspfleger, dem sie bereits vorliegen, der allerdings aufgrund längerer Anwesenheit nunmehr halt einige Stapel in seinem Büro liegen hat...


    Also handelt es sich nicht um neuen Zutrag? Was kann der Kollege denn dann dafür?

  • Also: Rpfl. längere Zeit abwesend... Akten sammeln sich in seinem Zimmer.
    Anruf eines Beteiligten bei Rpfl. mit Sachstandsanfrage...

    Aktenvermerk Rpfl.: Bearbeitung aufgrund längerer Abwesenheit noch nicht erfolgt, Bearbeitung wird zugesichert.

    Verfügung unter dem Aktenvermerk: 1. Aktenvermerk zur Akte nehmen 2. wv mit Akte auf meinen Tisch

    Akte befindet sich nachweislich - davon hat auch der Rpfl. eindeutig Kenntnis - in dessen Dienstzimmer...

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Man kommt also nach 3 Wochen Fortbildung, Urlaub oder Krankheit wieder, findet 15 Tagespensen Akten in seinem zu Hause vor und die Geschäftsstelle ziert sich, weil sie keinne Post zu sortieren möchte?

  • Wenn du den Aktenvermerk des Rpfl als neuen Posteingang bezeichnest... Aus der Sicht gesehen scheint sich die Geschäftsstelle wohl zu zieren...

    Es geht aber nicht um neue Post oder ähnliches, die Post ist ja bereits zusortiert und das Verfahren liegt ja deswegen bereits im Zimmer des Rpfl...

    Er mag nur die Akte nicht selber in seinem Zimmer suchen, macht deswegen einen Aktenvermerk, der der Geschäftsstelle vorgelegt wird, die dann mit dem Aktenvermerk in sein Zimmer geht und die Akte für ihn raussucht...

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Nun, der Sachverhalt lässt reichlich Spielraum für Spekulationen. WEnn der Kollege lange abwesend war (und offenbar nur eine Notvertretung erfolgt ist), dann fände ich es letztlich schon besser, wenn er sich, endlich zurückgekehrt, dem Abtragen der Berge widmet und das Aktensuchen in dieser Ausnahmesituation mal auf die Geschäftsstellendame überträgt. (Wobei ich mir in diesem Zusammenhang ein Klima zwischen gehobenem und mittlerem Dienst wünsche, bei dem um die gegenseitige Unterstützung kein Aufhebens gemacht wird, weil keiner den andern über Gebühr belastet und keiner den andern im Regen stehenlässt).

    Wenn der Kollege dagegen ein ausgeprägtes Freizeitverhalten an den Tag legt und die Aktenstapel bei angemessenem Einsatz vermeidbar gewesen wären, sollte er es auch allein sein, der die Konsequenzen seiner vormaligen Trägheit ausbadet.

  • Ich finde, es ist nicht Aufgabe der Geschäftsstelle, auch nach längerer Abwesenheit des Rechtspflegers, Akten, welche
    bearbeitet werden sollen und sich bereits im Zimmer des Rechtspflegers befinden, zu suchen.

    Nach Urlaubs- oder Krankheitsabwesenheit muss ich doch in meinem eigenen Interesse die Akten sichten und sortieren,
    auch wenn es sich um mehrere Stapel handelt!

  • @ 15. Meridian: :daumenrau

    So sehe ich das auch. Und bislang hatte ich auch noch nie Probleme, dass die Geschäftsstelle nach einer längeren Abwesenheit meinerseits neu eingehende Post der in meinem Zimmer befindlichen Akte zugeordnet hat.

    Das Problem stellt sich doch nur Kollegen, die nicht nur immer viele Akten im Zimmer haben, sondern deren einzelne Akten dort auch eine gewisse Verweildauer haben.

  • Ich finde, es ist nicht Aufgabe der Geschäftsstelle, auch nach längerer Abwesenheit des Rechtspflegers, Akten, welche
    bearbeitet werden sollen und sich bereits im Zimmer des Rechtspflegers befinden, zu suchen.

    Nach Urlaubs- oder Krankheitsabwesenheit muss ich doch in meinem eigenen Interesse die Akten sichten und sortieren,
    auch wenn es sich um mehrere Stapel handelt!

    Es geht hier nicht um Akten sortieren, sondern darum, Posteingänge unterzubringen und das ist wohl Aufgabe der Geschäftsstelle. Egal, ob die Akten nun beim Entscheider liegen oder auf Frist. Sobald der Rpfl einen Aktenvermerk erstellt und um Vorlage bittet, ist die Akte ihm auch vorzulegen und ein Vermerk: "Liegt im Büro" genügt wohl nicht. Das scheint nach Schikane zu klingen, gebe ich zu, aber kann ich gut verstehen: Wenn in meinem Büro mehrere Aktenstapel liegen infolge von Krankheitsvertretung / Urlaubsvertretung und ich eine nicht finden kann wg. Telefonanruf beauftrage ich in einzelnen Fällen auch die Geschäftsstelle. In solchen Fällen frage ich höflich, weil ich einen guten Umgang mit den Kollegen haben möchte.

    Auch, wenn die Akte systemmäßig beim Rechtspfleger sein sollte - muss das nicht tatsächlich der Fall sein. Möglicherweise hat einfach jmd. den Aktenstandort _nicht_ geändert oder falsch geändert im System.

    Gerade wenn der Laden lichterloh zu brennen scheint, aus Gründen die der Rechtspfleger nicht zu vertreten hat - setze ich hier mal voraus-, sollte man sich nicht noch auf ihn einschießen, sondern ihn unterstützen.

    Ich stelle an dieser Stelle einmal zu bedenken, ob es nicht teamwork- und stimmungstechnisch besser wäre, statt Dienstzeit in diesen Thread zu investieren, dem Kollegen ein paar Akten abzunehmen. Warum wurde der eigentlich so vertreten, dass nach seiner längeren Abwesenheit massen an Aktenstapeln im Büro liegen? Da kann man bei der Arbeitsbelastung nur hoffen, dass der Kollege nicht wieder länger abwesend sein wird in Zukunft. Deshalb arbeite ich z.B. auch zuerst die Vertretungsakten weg.

  • Wenn Akten wegen Krankheits-/Urlaubsabwesenheit und nicht erfolgender Vertretung nicht bearbeitet werden, ist es auch eine Möglichkeit, dass diese - tageweise sortiert - bis zur Rückkehr des zuständigen Bearbeiters in der Geschäftsstelle verbleiben. Das erleichtert dann natürlich das Einsortieren weiterer Eingänge. Die Umsetzbarkeit hängt andererseits sicherlich davon ab, inwiefern sich geschäftsstellenseitig zugetraut wird, nach nicht eiligen und eiligen Sachen (die dann vielleicht doch jemand anschaut) zu trennen. An meinem vorherigen Gericht wurde das für einen bestimmten Bereich teilweise praktiziert und gab keine Probleme.

    Zum Thema "Suche nach Akten im Rpfl.-Büro": Wenn wegen Posteingängen nach Akten gesucht wird, die bei mir liegen (sollen) und dann auch bei mir gefragt wird, schaue ich auch selbst danach. Eine thematische Sortierung der Akten ist dann sehr hilfreich. Es hat sich bisher noch immer geklärt, dass die Akte entweder noch bei mir lag oder der Aktenstandort nach Bearbeitung durch mich noch nicht korrekt umgetragen worden war.

  • Also: Rpfl. längere Zeit abwesend... Akten sammeln sich in seinem Zimmer.
    Anruf eines Beteiligten bei Rpfl. mit Sachstandsanfrage...

    Aktenvermerk Rpfl.: Bearbeitung aufgrund längerer Abwesenheit noch nicht erfolgt, Bearbeitung wird zugesichert.

    Verfügung unter dem Aktenvermerk: 1. Aktenvermerk zur Akte nehmen 2. wv mit Akte auf meinen Tisch

    Akte befindet sich nachweislich - davon hat auch der Rpfl. eindeutig Kenntnis - in dessen Dienstzimmer...

    Der Rechtspfleger weiß, dass sich die Akte in seinem Zimmer befindet!!! Er schreibt aber lieber einen Aktenvermerk, legt diesen in den Abtrag, die Geschäftsstelle bekommt diesen vielleicht ein paar Stunden später. Die Akte hätte man vielleicht in 2 Minuten gefunden.
    Als Geschäftsstelle hätte ich erstmal die Akte bei mir gesucht (könnte ja falsch ausgetragen sein) und dann beim Rechtspfleger nachgefragt, ob er vielleicht die Akte doch hat. Und wenn ich dann hören würde, dass die irgendwo im Zimmer liegt und er nicht suchen wollte, dann würde ich es schon als Schikane und nicht als originäre Tätigkeit der Geschäftsstelle bezeichnen.

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • :meinung:

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