Hallo, nur kurz vom Handy:
Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass der BGH bei einem so frischen Gesetz, welches schon auf Grund der MU.problematik geändert wurde u. die Rechenzentren der Banken vor Probleme stellte, nunmehr schon wd. geändert wird.
Gruß Thomas
Vorstellen könnte man sich zu dem Thema so einiges - nur: wie sollen denn die P-Kontomaschienen lt. Urteilsbegründung (nicht: Tenor) angepasst werden, wenn es "um die Zahlungseingänge geht, welche unterhalb des Freibetrages "für den Folgemonat" gedacht sind" ?
Wird das BGH-Urteil nun das "neue Recht", wird der Drittschuldner wohl für alle Zahlungen unterhalb des Freibetrages den dritten Monat eröffnen müssen (oder einige 10.000 Kunden "manuell" disponieren - oder aber Bankverbindung löschen ??)