ZV Herausgabe Kind

  • Hallo,

    ich habe einen Beschluss (vollstr. Ausfertigung) bezüglich des Umgangsrechts zwischen Vater/Tochter. Geregelt ist dort, dass er das Kind Montag um 16:00 Uhr bei der Mutter abgeben muss.

    Es ist heute zu erwarten, dass er das Kind nicht bringen wird. Es gibt eine Vereinbarung, getroffen beim Jugendamt, dass der Vater das Kind letzte Woche hatte, es heute zurück bringen soll, weil die Mutter über Ostern wegfährt. Über diese Vereinbarung gibt es ein Protokoll vom Jugendamt.

    Meine Frage: Kann ich aus diesem o.g. Beschluss die Herausgabe des Kindes über den GVZ direkt bei diesem beantragen oder muss ich einen gesonderten ANtrag auf Herausgabe bei Gericht stellen? Etwa eine Einstweilige Anordnung erwirken?

    Danke vorab

    Liane

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