15- jährige mit Down-Syndrom

  • hallo,

    Mutter hat für eine 15-jährige mit Down-Syndrom eine Erbschaft ausgeschlagen. Ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich oder einfach der Tochter die Entscheidung zustellen ?

  • Man kann (muss nicht) auch für ein 14-jähriges Kind, welches für sein Alter völlig normal entwickelt ist, welches aber naturgemäß diverse schwierige Rechtsgeschäfte nicht nachvollziehen kann, durchaus einen Ergänzungspfleger bestellen. Das Kind hat zwar gemäß § 60 FamFG (auch) ein eigenes Beschwerderecht, was aber nicht hindert, ihm auch einen gesetzlichen Vertreter für das Verfahren zu bestellen, da die Eltern von der Vertretung ja ausgeschlossen sind.

    Ich denke mal, da waren wir ganz überwiegender Auffassung:
    Kinder unter 14 Jahre: Ergänzungspfleger = Muss
    Kinder ab 14 Jahre: Ergänzungspfleger = nicht zwingend notwendig, aber durchaus möglich

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