Ich bearbeite erst seit einigen Wochen Insolvenzen. Nun habe ich einen Schuldner, der Wohngeld zurück zahlen muss, weil er es zeitweilig zu Unrecht erhalten hat. Vollstreckungsmaßnahmen verliefen fruchtlos, der Anspruch ist aber noch nicht verjährt.
Bei der Forderungsanmeldung bin ich mir gerade nicht sicher, ob ich diese Forderungen als vorsätzlich unerlaubte begangene Handlung anmelden muss. Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.
MfG