Karteileiche Verein - was nun ?

  • Ich habe mir mal die Arbeit gemacht( ich hatte damals mal etwas Zeit ), alle Vereine, bei denen in den letzten zehn bis 15 Jahren keine Eintragung erfolgt ist, zu prüfen, d. h. ob ein neuer Vorstand gewählt wurde, ob die eingetragene Satzung noch aktuell ist ... Mittlerweile bedauere ich diese Tätigkeit ... :akten :schreiben :selbersch

    Nun ja, wie dem auch sei ... Einige Vereinsregisterakten konnte ich zwischenzeitlich auch schließen :laola :karnevali

    Probleme habe ich nur mit den Verfahrensakten, in denen sich kein Vorstand mehr findet, oder mir die Angeschriebenen berichten, dass sie bereits vor 20 Jahren ausgetreten sind, oder ich erfahre, dass der Verein doch schon gar nicht mehr bestehe ...
    :hair:

    Was mach ich denn mit diesen Vereinen????
    Könnt ihr mir helfen?? Bitte :hoffebete

    Liebe Grüße,

    Silvia

  • Moin aus Hamburg! Nimm die eine Frist von einigen aber nicht zuvielen Jahren und frag nach (nach Ablauf der Amtszeit erwarte ich auch ein Protokoll der Mitgliederversammlung mit dem Ergebnis der Vorstandswahl). Keinesfalls ist ratsam die Sache in der Hoffnung, dass eine Anmeldung bei einer Änderung schon folgen wird, laufen zu lassen. Nach einigen Jahren will es dann keiner mehr gewesen sein.

  • Das ist ja mein Problem: bei diesen Vereinen findet sich derzeit keiner mehr, der noch im Vorstand ist (es aber früher mal war) oder der Verein ist nach Angaben derjenigen, die um Mitteilung ersucht wurden, bereits vor Jahren aufgelöst worden (Auflösung oder Löschung wurden aber nie angemeldet). Auch eine schöne Variante, hatte ich erst heute morgen,: der eingetragene Vorstand ist zu a) verstorben und zu b) nicht auffindbar ...

    Eine großzügige Frist notieren und in zwei Jahre vor demselben Problem stehen, hilft da in meinen Augen auch nicht weiter. :nixweiss:

  • Der Ansicht meines Vorposters kann ich nur zustimmen. Nach jeder Eintragung wird eine Frist von etwas mehr als der Amtsdauer eines Vorstandes notiert und nach Fristablauf gibt es die "übliche Anfrage an den Vorstand" ob sich Veränderungen ergeben haben. Damit verhindert man Karteileichen.
    Zu diesen:

    Ist noch eine Mitgliederzahl von unter 3 vorhanden, dann empfiehlt sich nach § 73 BGB die Entziehung der Rechtsfähigkeit. Hierzu hat schon ein Austausch in diesem Forum stattgefunden, guckst du hier:


    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=644

    Steht mit der erforderlichen Sicherheit fest, dass der Verein ohne jegliches Mitglied ist, dann ist eine Amtslöschung durchzuführen. Hierzu aus "dem Sauter":

    Zitat
    Zitat
  • Die Frist (Länge der Amtszeit) würde ich nehmen, wenn ich den Vorstand kenne. In deinem Fall kannst du dir viel Mühe machen und aus der Akte versuchen einen Ansprechpartner zu finden. Wahrscheinlich hat dein Verein nicht einmal ne Geschäftsstelle, kurz, du wirst keinen finden. Dann auf restliche drei Mitglieder zu hoffen um eine Löschung einzuleiten halte ich für mutig.

  • Will man die Akte loswerden und man findet trotz intensiver Bemühungen überhaupt keinen Ansprechpartner mehr, dann wird von Amts wegen gelöscht, eben weil keiner mehr da ist. Die Amtslöschung kann ggf. revidiert werden (s.o.), was jedoch in den allerseltensten Fällen vorkommen wird. Bei meinem ersten VR-Einsatz gleich zu Beginn der Praxis habe ich seinerzeit eine Menge dieser Leichen "totmachen" können... :totenkopf

  • Liebe 13! Das "totmachen" bitte etwas genauer. Es gibt bestimmt noch in irtgendeinem Keller, auf irgendeinem Konto Vereinsvermögen. Dann müsste liquidiert werden. Wenn man den Ablauf der Amtszeit wie oben kontrolliert, bleiben nur die alten Karteileichen. Und tun uns die wirklich so weh? Wir reden hier von einigen wenigen Akten.

  • :dankescho, 13 ! :dankescho, Ralf !

    Dann werde ich jetzt mal ganz mutig einige Vereine von Amts wegen löschen !

    Vielen Dank für Eure Hilfe !

    :yes:

  • Ein Beispiel und kein Einzelfall: Ich habe bei Dienstantritt im Vereinsregister einen Autoclub einer bestimmten Marke gefunden, seit mehr als 20 Jahren brach liegend. Dort wird mit Sicherheit kein Vermögen mehr vorhanden sein, behaupte ich ganz einfach mal. Da eine Löschung von Amts wegen reversibel ist, besteht doch kein Anlass diese Akten weiter durchzuschleppen. Ich gehe davon aus, dass die Amtslöschung von Uraltvereinen nach meinen Erfahrungen zu 99 % Bestand haben wird.
    Im Übrigen waren das seinerzeit bei mir nicht nur "einige wenige Akten", weil man das Dezernat durch mangelhaftes Kümmern jahrzehntelang hat versumpfen lassen (keine An- und Nachfragen etc.). Leider hat das VR ja den Ruf des "Unwichtigen" anhängen. Im Sinne eines sauberen Dezernats halte ich den beschriebenen Weg für durchaus empfehlenswert. Gleiches gilt für den Entzug der Rechtsfähigkeit.

  • In zwei Fällen, bei denen sich seit Jahren nichts rührt, habe ich die eingetragenen Vorstände angeschrieben und freundlich nachgefragt, ob denn der Verein noch besteht. Zwar habe ich auf die Anmeldepflicht hingewiesen, aber auch die Möglichkeit aufgezeigt, dass bei Mitgliederlosigkeit eine Löschung von Amts wegen in Frage kommt.

    Erwartungsgemäß kamen die meisten Schreiben unzustellbar zurück, aber glücklicherweise konnte jeweils ein Vorstand erreicht werden. Beide haben mir mitgeteilt, dass der jeweilige Verein gar nicht mehr existent ist und mittlerweile keine Mitglieder mehr hat. Also habe ich von Amts wegen gelöscht. War für alle Seiten am unproblematischsten, wenn auch evtl. rechtlich nicht ganz korrekt. Der Verein muss nicht mehr umständlich anmelden und bei uns ist der Verein erledigt. Es waren übrigens Ausländervereine; die Wahrscheinlichkeit, dass da noch einmal was kommt, ist verschwindend gering!

    Ja ja wir reiten bis zum Horizont - anschlagen - und zurück!
    (Mike Lehmann)

  • Das hätte ich in solchen Fällen genauso gemacht. Die Akte ist erledigt, das Registerblatt geschlossen. Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Akte nie wieder angefasst werden muss. Ich hatte jedenfalls nicht einen einzigen Fall, wo sich noch etwas nachträglich getan hat...

  • Hallo zusammen!

    Ich habe leider in der Suche nichts wirklich passendes gefunden, daher folgender Fall:

    Der Verein ist seit 2004 in Liquidation. Leider wurde die Akte damals einfach wieder weggehangen ohne die Wiedervorlagefrist zu beachten, sodass sie erst jetzt durch Zufall wieder "aufgetaucht" ist.
    Nachdem ich nun zunächst bei den beiden Liquidatoren anfragen wollte, ob die Liquidation beendet ist und das Erlöschen angemeldet werden kann, hat sich herausgestellt, dass beide verstorben sind.
    Wie bekomme ich den Verein nun aus dem Register?
    Sicherlich könnte ich einfach annehmen, dass der Verein keine Mitglieder mehr hat, aber positiv feststellen kann ich das nicht. In der MV 2004, in der die Auflösung beschlossen wurde, wurde jedenfalls protokolliert, dass der Verein noch über 70 Mitglieder verfügte. Und eine Anhörung der Liquidatoren vor einer eventuellen Löschung vAw ist auch nicht mehr möglich, da sie ja verstorben sind.

    Hat jemand eine Idee?

    "There are three ways to do things: The right way, the wrong way and the OKE way!"
    "Isn´t that the wrong way?"
    "Yeah, but... FASTER!"

  • @ Mr. T:
    Das nicht. Die vorherigen Vorstände sind allerdings Jahrgang 1937 und 1939. Die Liquidatoren waren auch Jahrgang 1932 und 1939, das dürfte wohl auch dem Altersschnitt der Mitglieder entsprochen haben. Ich käme mir jedenfalls komisch vor, die noch wegen des vermutlich schon lange nicht mehr aktiven Vereins anzuschreiben, zumal sie ja auch nicht mehr vertretungsberechtigt sind.

    @ Ti:
    Hab grad nachgesehen, den gibt es noch. Sieht ganz vielversprechend aus! Ich denke mal einer unbeantworteten Anfrage des Registergerichts dürfte es wohl entsprechen, wenn eine Anfrage gar nicht mehr möglich ist.

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