Steht Teilzeit Abteilungsleitung entgegen?

  • Eigentlich ist mit der Überschrift meine Frage schon formuliert :oops: - gibt es dafür Vorgaben?

    Dieses (Totschlag)Argument wird hier regelmäßig gebracht. Dass der/die UAL aus praktischen Gründen eine Teilzeit haben sollte, bei der er/sie täglich anwesend ist, kann ich nachvollziehen - aber sonst :nixweiss:?

    Alle Menschen sind klug – die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire


  • Meinst Du Gruppenleitung?

    Da kenne ich etliche Teilzeitkräfte, die das machen oder gemacht haben.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Dazu müsste die Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte doch eine Meinung haben. Teilzeit wird zu 89% von Frauen gewählt und zwar aus familiären Gründen. Das kann der Dienstherr ja mal ruhig so gestalten, dass es funktioniert. Wenn Teilzeit ein Grund wäre, von weiterführenden Posten ausgeschlossen zu werden, dann können Frauen ja ruhig mal generell zurück an den Herd. :mad:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Meinst Du Gruppenleitung?
    Da kenne ich etliche Teilzeitkräfte, die das machen oder gemacht haben.

    Ja - heißt hier Abteilungs- bzw. Unterabteilungsleitung.

    Ich auch - an anderen Gerichten ... hier nicht.

    Alle Menschen sind klug – die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire


    Einmal editiert, zuletzt von Alias (26. März 2013 um 20:49) aus folgendem Grund: Farbfehler ;-)

  • Teilzeit steht einer Aufgabe mit Führungsverantwortung nicht entgegen, weder aus rechtlichen, noch aus praktischen Gründen. Sollten praktische Gründe erwogen werden, würde ich die mal hinterfragen. Ich bin mir sicher, sie lassen sich leicht ausräumen.

  • Ich kann, ebenso wie Mittwisser, weder rechtliche, noch praktische Gründe erkennen, die eine Gruppenleitertätigkeit und Teilzeit nicht möglich erscheinen lassen. Hier im Land gab es einen Geschäftsleiter :D und zumindest eine Geschäftsleiterin, die wegen der Kindererziehung Teilzeit arbeiten oder arbeiteten. Warum soll das in Führungspositionen nicht auch möglich sein?

  • Liegt das Problem hier wirklich darin, dass mehr als eine Person einen begehrten AL-Posten haben möchten, oder ist es so, dass ein AL-Posten zu besetzen ist und niemand es machen will, so dass man jetzt einen Dummen sucht ? Letzteres scheint mir der häufigere Fall zu sein.

  • AKoehler: Es geht eher darum, dass dieses "Argument" (offenbar seit langer Zeit) hier regelmäßig auftaucht und -warum auch immer- inzwischen wohl auch "amtsbekannt" akzeptiert wird - ohne dass es (laut) hinterfragt würde. Es geht v.a. auch um Information, heißt um Argumente, die gegen diese "angestaubte Ansicht" zum Thema Teilzeit sprechen könnten - oder dafür, falls es dafür Vorgaben gibt

    Alle Menschen sind klug – die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire


  • Die Handhabung verstößt gegen die Gleichbehandlung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb werden diese Vorgaben nie irgendwo schriftlich fixiert werden, denn sie wären angreifbar.

    Wenn das aber so gewollt ist, wird man immer andere Gründe vorschieben. Schade, wenn diese alten Strukturen nicht aufgebrochen werden können und kein Mut besteht, mal etwas Neues auszuprobieren.

    Da die Gruppenleitung ja nur ein Teil des Pensums ausmacht, sehe ich gar kein Problem, eine Teilzeitkraft einzusetzen. Diese kann ja auch Sprechzeiten einrichten, in denen sie immer erreichbar ist - meinetwegen täglich von 8 - 10 Uhr oder montags und mittwochs - dann weiß jeder, wann er mit Problemen kommen kann. Und Notfälle - tja, der Gruppenleiter kann ja auch mal krank sein oder anderweitig außer Haus, dann wird ja auch eine Lösung gefunden.

    Wir haben hier auch ABteilungen, da ist die Gruppenleitung auf zwei aufgeteilt. Die müssen nur bereit sein, zusammenzuarbeiten oder "im Innenverhältnis" eine Rangfolge haben, damit man sie nicht gegeneinander ausspielt.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Wir haben hier auch ABteilungen, da ist die Gruppenleitung auf zwei aufgeteilt. Die müssen nur bereit sein, zusammenzuarbeiten oder "im Innenverhältnis" eine Rangfolge haben, damit man sie nicht gegeneinander ausspielt.

    Das bietet sich an, wenn die Teilzeit in der Weise gestaltet werden soll, dass in der einen Woche z.B. an drei Tagen voll gearbeitet wird und in der folgenden an zwei Tagen, woran sich fünf arbeitsfreie Tage anschließen.
    Außerdem bietet sich dieses Modell an für Führungsaufgaben, die so umfangreich sind, dass eine volle Freistellung von Rechtspflegeraufgaben erfolgt.

    Es ist allerdings eine besondere Sorgfalt bei der Auswahl von Bewerbern auf eine geteilte Führungsstelle zu verwenden. Die Beiden müssen zueinander passen und harmonisieren.
    Am besten wäre es, sich gemeinsam auf die Stelle zu bewerben und die Arbeitsteilung vorher bereits miteinander vereinbart zu haben.

  • Ich kenne auch eine Geschäftsleiterin, die zumindest eine Zeit lang teilzeit gearbeitet hat (und es evtl. auch jetzt noch tut).

    Dass Teilzeit einer Abteilungsleitung entgegensteht, halte ich für völligen Käse, wenn ich mir vor Augen führe, dass
    - auch der Abteilungsleiter im Rahmen der Gleitzeit nur ein paar Stunden da sein kann
    - auch der Abteilungsleiter im Rahmen der Gleitzeit mitten unterm Tag mal ein paar Stunden weg sein kann
    - auch der Abteilungsleiter in Urlaub sein kann
    - auch der Abteilungsleiter krank sein kann
    - auch der Abteilungsleiter auf einer Fortbildung sein soll

    Das Argument, er müsse dauernd erreichbar sein, ist (verständlicher) Wunsch der Hausverwaltung und wird von den Kollegen und Geschäftsstellen allzuoft gedankenlos nachgeplappert.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Angesichts dessen, dass mein Landgerichts-Geschäftsleiter an den beiden ungefähr 50 km voneinander entfernten Gerichtsstandorten (Stammsitz und Außenkammern - Frucht des Standortegesetzes, mit dem sich der FDP-Justizminister unsterblich macht) abwechselnd tätig ist, kann selbst eine nichttägliche Anwesenheit kein Hinderungsgrund für Geschäftsleitertätigkeit sein.

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