Guten Morgen liebe Kollegen.
Ich benötige im folgenden Sachverhalt eure Hilfe.
Es handelt sich immer um die selbige Grundschuldbestellungsurkunde.
- Urkunde I: Grundschuldbestellungsurkunde zugunsten von A mit Hinweis, dass eine Teilausfertigung für B als Rechtsnachfolger aus den persönlichen Ansprüchen erteilt worden ist
- Urkunde II: Vollstreckbare Ausfertigung mit Rechtsnachfolgeklausel für B mit Hinweis, dass eine weitere vollstreckbare Teilausfertigung für B erteilt worden ist aus persönlichen Ansprüchen
- Urkunde III: Weitere vollstreckbare Teilausfertigung für B erteilt aus persönlichen Ansprüchen
Nun soll dieser Teilbetrag aus persönlichen Ansprüchen auf C als Rechtsnachfolger umgeschrieben werden. Nachweis: Fotokopie der Abtretungsurkunde mit Beglaubigungsvermerk.
Nun zu meinen Fragen:
a) Der Nachweis dürfte ausreichen, oder?
b) Auf welcher Urkunde muss ich nun die Rechtsnachfolgeklausel setzen? Ich meine auf die weitere vollstreckbare Teilausfertigung (Urkunde III) und auf die vollstreckbare Ausfertigung (Urkunde II), oder?