Hallo zusammen!!
Hab hier einen Erbscheinsantrag liegen (gegenseitige Erbeinsetzung mit Wiederverheiratungsklausel, bedingte Nacherben sind die beiden Kinder) und weiß nicht genau, welche Formulierung ich wählen soll bzw. welche die richtige ist. Unser System gibt für bedingte Vor- und Nacherbschaft zwei Möglichkeiten vor.
1. A ist von B allein beerbt worden. Die Erbenstellung ist auflösend bedingt für den Fall der Wiederheirat der Vorerbin. Die Antragstellerin ist von Bedingungseintritt an Vorerbin. Die Nacherbfolge tritt ein bei der Wiederheirat der Vorerbin. Nacherben sind C und D.
2. A ist von B allein beerbt worden. Aufschiebend bedingte Nacherfolge ist angeordnet. Die Nacherbfolge tritt ein bei der Wiederheirat der Vorerbin. Nacherben sind C und D.
Gibt es überhaupt einen rechtlichen Unterschied zwischen den beiden Formulierungen? Würd jetzt zu Variante 1.) tendieren. Was meint ihr?