Hallo ihr lieben, ich bin ja frisch aus der Elternzeit zurück daher bitte nicht steinigen wenn ich einige doofe Fragen stelle. So einiges habe ich zwischen Windeln und Brei wohl doch vergessen.
Kläger hat PKH o.R. KGE: Kläger und Bekl. tragen die Kosten zu 1/2. Kläger hat Auszahlung aus der Staatskasse erhalten. Kann bzw. muss ich den Übergang auf die Staatskasse erst prüfen wenn ein Kfa gem. § 106 vorliegt? Mal angenommen ich bin mir sicher welche Kosten die Gegenseite anmelden kann und würde. Es geht mir jetzt nicht um die genauen Zahlen sondern ums Prinzip.
Für Hilfe wäre ich dankbar.