Vor-Nacherbfolge gewollt/nicht gewollt, Auslegung

  • Hallo! Ich habe hier ein kleines Problemchen mit einem Nachlassfall:

    Im Jahr 1979 errichten die Ehegatten A und B ein privatschriftliches Testament. Sie haben die Söhne C und D. Sie sind Landwirte und haben einen Hof, welcher vom Wert her fast das gesamte Vermögen darstellt.

    Nun setzen sie sich in dem Testament gegenseitig zu Erben ein. Daraufhin schreiben Sie "Als Nacherben für unseren Hof setzen wir unseren Sohn C ein." Weiterhin schreiben Sie noch "Sollte uns beiden etwas passieren, setzen wir unseren Sohn C als Erbe des gesamten Hofes mit allen toten und lebenden Inventar und Vorräten ein." Ihren Sohn D setzen Sie als Erben eines Bauplätzes in demselben Dorf ein. Der Hof stellt jedoch den absoluten Großteil des Vermögens.

    Im Jahr 1979 noch verstirbt die Ehefrau B. Der Richter erteilt auf Antrag eines Notars einen Alleinerbschein für den Ehemann A als Vorerben und den Sohn C als Nacherben.

    Durch Auslegung des Testamentes komme ich eher dazu, dass gewollt war, dass sich die Ehegatten gegenseitig voll beerben und erst danach, also als Schlusserbe, der Sohn C Erbe nach dem Letztversterbenden wird, da sie als rechtlichen Laien (den Ausdruck haben wir noch im Studium gelernt..) keine Vor- und Nacherbfolge wollten, sondern eigentlich einen Schlusserben einsetzen wollten.

    Der Richter damals sah das aber offentsichtlich anders.

    Nun stirbt im August 2012 der A, auf Antrag des Notars wird Erbschein von damals eingezogen und es wird ein neuer Erbschein erteilt, der wie folgt lautet: "In pp ist die B mit dem infolge des Todes des Vorerben A eingetretene Nacherbfall von Ihrem Sohn C allein aufgrund testamentarischer Erbfolge beerbt worden."
    Das heißt Sohn C ist jetzt Alleinerbe nach seiner Mutter B.

    Jetzt wird der Erbschein nach dem Vater A beantragt, beantragt wird er nach gesetzlicher Erbfolge, also die Söhne C und D zu je 1/2. Unterlagen sind alle vorhanden, der Vater A hat ausser dem eingangs genannten Testament nicht mehr testiert. Ist hier wirklich gesetzliche Erbfolge eingetreten?

    Nach meiner Auslegung des Testaments wäre der A Alleinerbe nach seiner Ehefrau B geworden und jetzt wäre der C Alleinerbe nach dem A geworden, nachdem dieser gestorben ist.

    Das kann ich natürlich nicht einfach so entscheiden, denke ich, da ja der bisherige Erbschein auf ganz anderen Auslegungen beruht. Wie seht ihr das? Ich bin mir einfach unsicher, ob man hier wirklich "einfach" nach gesetzlicher Erbfolge entscheiden kann. Denn gewollt war laut dem Testament auf jeden Fall, dass der Sohn C den Hof bekommt und ihn weiterführt. Wenn ich jetzt einen Erbschein für Sohn C und D zu je 1/2 erlassen würde, wäre D ja trotzdem erstmal Miteigentümer in Erbengemeinschaft des Hofes. (zu welchem genauen Anteil spielt ja erstmal keine Rolle)

    Alle Beteiligten haben die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Die Ehe von A und B wurde in Gütergemeinschaft geführt. Muss ich dahingehend auch noch etwas beachten?

    Mir schwirrt jetzt schon ganz schon der Kopf von dem ganzen Tippen dieses Falles, falls noch Sachverhaltsergänzung notwendig ist oder ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe, fragt nur nach, dann bessere ich nach :)

  • Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, sagte unser Dozent immer, danke Cromwell! Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht, ich habe aus dem § 2102 Abs. 1 BGB jetzt hoffentlich richtig entnommen, dass der Sohn C hier als Ersatzerbe zu sehen ist und daher Erbe des Letztversterbenden A ist. Dadurch kommt keine gesetzliche Erbfolge zustande, sondern der C ist Alleinerbe nach dem A geworden. Ich hoffe, ich habs jetzt richtig verstanden :)

  • Nur noch nebenbei bemerkt, du schreibst der Erblasser hatte einen Hof.
    Meinst du damit einen Hof im Sinne der Höfeordnung?
    Bei uns ist dann zur Erteilung des Erbscheins das Landwirtschaftsgericht zuständig.
    Ansonsten ignorier meinen Beitrag :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!