Hallo!!!
Ein Vereinsmitarbeiter kündigt seinen Arbeitsplatz im Verein A und fängt direkt im Anschluss im Verein B an.
Der Betreuer ist in seinen Verfahren jeweils bestellt: Herr XY als Mitarbeiter des Vereins A ist für den Betroffenen als Betreuer bestellt.
Der Vereinsmitarbeiter fragt nun an, ob neue Beschlüsse erlassen werden müssen.
Wenn ja, wer ist funtionell zuständig? Müssen die Betroffenen angehört werden?
Oder können, da sich an der Person des Betreuers nichts ändert, lediglich neue Bestallungsurkunden versandt werden?
Ich bin für jeden Denkanstoß dankbar.
Grüße
bibop81