Ich brauche eure Hilfe... Habe folgenden Fall:
Nach der Kostenentscheidung trägt der Kläger die Kosten des Rechtsstreits, so dass die Beklagten (Streitgenossen, vertreten durch einen RA) die obsiegende Partei sind. Bei den Streitgenossen handelt es sich um den Versicherungsnehmer und den Versicherer.
Der RA beantragt nun die angemeldeten Kosten (VV 3100, VV 1008, VV 3104, Reisekosten, Pauschale, Mehrwertsteuer) gegen den Kläger festzusetzen. Allerdings sollen die angemeldeten Kosten ausschließlich für den Versicherer festgesetzt werden.
Grundsätzlich setzt man die angemeldeten Kosten der Streitgenossen für jeden entsprechend des Innenverhältnisses in einem eigenen Beschluss fest. Allerdings unter Beachtung der Obergrenze nach § 7 II RVG.
Ich meine daher, dass ich die Erhöhungsgebühr nebst anteilige Mehrwertsteuer nicht für den Versicherer sondern für den Versicherungsnehmer festsetzen müsste oder?
Bin verunsichert.. Nach der Meinung eines Kollegen soll ich einen KFB machen in dem ich den angemeldeten Gesamtbetrag berücksichtigte..?!