Durchsuchungsbeschluss §§ 758 ff

  • Hallo alle zusammen, bin neu hier ;)

    Ich hab da ein kleines Problem und zwar Folgendes:

    Ich habe hier einen Schuldner, gegen den habe ich bereits einen Vollstreckungsbescheid erwirkt.
    Nun habe ich die ZV eingeleitet. Der GV teilt nunmehr mit, dass die Mutter des Schuldners, bei der er lebt und gemeldet war/ist, mitgeteilt hat, dass der Schuldner unbekannt verzogen sei. Er soll zurzeit ohne festen Wohnsitz sein. Daraufhin habe ich bereits eine EMA gemacht, das Ergebnis ist, dass der Schuldner unter der gleichen Anschrift gemeldet ist.

    Mein Verdacht ist, und so schätzt auch mein Chef den Schuldner ein, dass dieser sehr wohl bei seiner Mutter lebt und nicht nur dort gemeldet ist.
    Kann man hier ggf. einen Durchsuchungsbeschluss beantragen und wenn ja, auf welche Begründung stütze ich dann meinen Antrag?? :oops:

  • Wie steht's denn mit der ordnungsgemäßen Zustellung des VB? Da könnte man ja auch schon Probleme sehen...

    Die Voraussetzungen für eine Durchsuchung dürfte eine Richterin/ein Richter wohl nicht als nachgewiesen ansehen. Zudem: Mit welchem Ziel soll durchsucht werden? Gegenstände der Mutter dürfte kaum für Forderung gegen den Sohn gepfändet werden.

    Macht die Vollstreckung gegen einen mutmaßlich Obdachlosen eigentlich Sinn? :confused:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Der VB wurde ordnungsgemäß zugestellt.
    Wir vermuten, dass der Sohn dort nicht nur gemeldet ist, sondern dort auch wohnt/lebt. Demgemäß müssten sich auch seine persönlichen Gegenstände in der Wohnung befinden.

    Vllt. macht es ja auch mehr Sinn, die Forderung für ein oder zwei Jahre aufzuschieben und dann erneut eine EMA zu machen?
    Gegen einen vermeintlich Obdachlosen macht eine ZV natürlich keinen Sinn.
    Der Schuldner war jedoch von Anfang an sehr unzuverlässig, reagierte nicht auf Schreiben etc. Zu der Zeit lebte er jedoch definitiv bei der Mutter.

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