Pfändung aufgelaufener pfandfreier Beträge bei der Bezügestelle

  • Hallo,
    ich bin in der Strafvollstreckung tätig und habe folgendes Problem:
    Ein SCHWIERIGER Verurteilter sitzt in Haft. Offen sind Verfahrenskosten von über 10.000,-- Euro. Eine Pfändung oder Aufrechnung mit Geldern in der JVA ist aussichtslos.

    Der Verurteilte ist allerdings pensionierter Beamter, somit erhält er im Grundsatz Gelder von der Bezügestelle. Dort liegt bereits eine Pfändung auf die laufenden Bezüge vor (durch einen anderen Gläubiger), so dass ihm durch die Bezügestelle nur der jeweils pfändungsfreie Betrag bleibt.

    Dieser pfändungsfreie Betrag wurde auf das Konto des VU überwiesen und ich habe dort problemlos gepfändet.

    Nun aber hat der VU seit einiger Zeit keine Bankverbindung mehr und ist auch nicht gewillt, für die restliche Haftdauer eine solche einzurichten. Zu Recht befürchtet er, dass ich dort sofort wieder pfänden würde... :teufel:

    Damit laufen bei der Bezügestelle die jeweiligen pfandfreien Beträge auf.

    Nun meine Frage: wäre da bei der Bezügestelle nicht eine Pfändung möglich, die sich ausschließlich auf diese aufgelaufenen pfandfreien Beträge beschränkt? Also so ähnlich wie wenn bei einem P-Konto kein Geld abgehoben wird und meine Pfändung erfolgreich wäre?

    Hat vielleicht jemand schon diese Problematik gehabt und auch noch einen kleinen Entwurf parat??? :D

    Danke schon mal im Voraus!

  • Meinst du nicht, dass der Schuldner/Verurteilte einfach sein Geld auf ein anderen Konto überweisen lässt? Ich glaube nicht, dass die Bezügestelle eine Spardose ist. Unabhängig davon ist der Betrag unpfändbar. Das ist nicht so geregelt wie beim P-Konto.
    Ich würde versuchen, rauszufinden, an wen das Geld geht und diesen jemanden als Drittschuldner in Anspruch nehmen. Dann gibt es keine Pfändungsfreigrenzen. Dafür durchaus andere Probleme, auf die man es aber ankommen lassen kann, wenn sonst nichts zu holen ist.

  • Nun, wenn er auf ein P-Konto überweist und nichts abhebt, kann ich ja zugreifen. Und bei der Bezügestelle laufen die Beträge auch auf und haben mittlerweile über 8000,-- erreicht. Ein Konto hat der VU nicht, die Bezügestelle ist momentan tatsächlich eine "Spardose".

  • Meinst du nicht, dass noch nicht ausgezahltes (unpfändbares!) Arbeitseinkommen bei dem Arbeitgeber etwas anderes ist als Kontoguthaben?

  • Es ist schon klar, dass dies hier problematisch werden könnte - deshalb ja auch meine Frage an die Zwangsvollstreckungs-Profis.:)
    Ich bin eben auf der Suche nach einer Möglichkeit, diese Beträge - in etwa analog wie beim P-Konto - zu pfänden. Falls ich es nicht schaffe, wäre die Alternative, dass unser lieber Verurteilter zigtausende Euros auflaufen lässt, die er sich dann irgendwann ruckzuck ausbezahlen und verschwinden lässt.

  • Dann lege Dich auf die Lauer und passe auf, wann das Geld wohin überwiesen wird und dann schlägst Du zu. Aber bei der Bezügestelle hast Du Pech, wenn die Bezügestelle alles richtig macht.

  • Ich glaube, du wirst dich hier wirklich nur auf die Lauer legen können. Das Problem ist allerdings, dass der Schuldner hier immer einen Zeitvorteil haben wird. Kannst du dich mit der Bezügestelle kurzschließen?

  • Ich glaube, du wirst dich hier wirklich nur auf die Lauer legen können. Das Problem ist allerdings, dass der Schuldner hier immer einen Zeitvorteil haben wird. Kannst du dich mit der Bezügestelle kurzschließen?

    Was sollen die denn machen ohne datenschutzrechtliche Vorschriften zu verletzen?

  • Das ist ja das Problem beim Datenschutz:
    wenn es jeder Sachbearbeiter genau nimmt, findet keine behördenübergreifende Zusammenarbeit statt.
    Ich hatte mal einen Fall, bei dem die ARGE einen flüchtigen Verurteilten weiterhin ALG II ausbezahlt hat, auf gut deutsch: die haben ihm die Flucht finanziert!

    Da muss man eben - wie in meinem hier geschilderten Fall - kreativ sein... :teufel:
    Und an der StA braucht man eben eine gewisse diabolische Ader....

  • Das ist ja das Problem beim Datenschutz:
    wenn es jeder Sachbearbeiter genau nimmt, findet keine behördenübergreifende Zusammenarbeit statt.

    Das sind schon zwei Dinge, die nicht zusammen passen.

    Aber warum sollen Behörden Sonderrechte gegenüber anderen Gläubigern haben. Das ist zumindest in diesem Fall in der Zwangsvollstreckung nicht erklärbar.

    Auch wenn die Besoldungsstelle eine Behörde ist, ist sie doch Drittschuldner wie jeder andere Arbeitgeber auch.

    Ich hatte sogar schon dem Bundeskanzleramt Auskünfte verweigert, die sie im Rahmen der Drittschuldnererklärung von mir haben wollten, aber nicht zustanden.

  • Nur mal so ein Denkansatz:

    Könntest du nicht eine Pfändung nach § 850f Abs. 2 ZPO machen und seinen Freibetrag auf 0,nix setzen, da er derzeit in der JVA alles, was er zum Leben benötigt, hat???

    Dann würdest du evtl. einem anderen Gläubiger vorgehen und könntest zumindest einen Teil der Kosten zurückholen.

  • Nur mal so ein Denkansatz:

    Könntest du nicht eine Pfändung nach § 850f Abs. 2 ZPO machen und seinen Freibetrag auf 0,nix setzen, da er derzeit in der JVA alles, was er zum Leben benötigt, hat???

    Dann würdest du evtl. einem anderen Gläubiger vorgehen und könntest zumindest einen Teil der Kosten zurückholen.

    Die Rangstellung würde sich doch dadurch nicht verändern, nur der Zugriff wäre ein größerer.

  • Die Rangstelle bleibt gleich bei einer Pfändung nach § 850f ZPO, aber vielleicht hat der vorgehende Gläubiger nur einen 0815-Pfändung, so dass der unter 850c ZPO liegende pfandfreie Betrag bis zum Betrag von 850c ZPO abgegriffen werden kann.

    Im Übrigen bleibt einem Gläubiger manchmal wirklich nichts anderes übrig, als kreativ zu versuchen, die Datenschutzvorschriften zu umgehen. Gut für ihn, wenn es der Drittschuldner nicht mitbekommt und Infos rausgibt. Auch wenn es sicherlich nicht richtig ist. Ich selbst hatte bei den unterschiedlichsten Drittschuldnern schon Glück, aber auch Pech. Versuch macht klug.

  • Nur mal so ein Denkansatz:

    Könntest du nicht eine Pfändung nach § 850f Abs. 2 ZPO machen und seinen Freibetrag auf 0,nix setzen, da er derzeit in der JVA alles, was er zum Leben benötigt, hat???

    Dann würdest du evtl. einem anderen Gläubiger vorgehen und könntest zumindest einen Teil der Kosten zurückholen.

    Die Rangstellung würde sich doch dadurch nicht verändern, nur der Zugriff wäre ein größerer.


    Der bevorrechtigte Gläubiger könnte unter Umständen die Differenz zwischen dem nach § 850f ZPO festgelegten Betrag und dem nach der Tabelle zu § 850c ZPO ausgezahlt bekommen, selbst wenn er sonst nur an 2. Rangstelle steht.
    Wenn der Schuldner richtig gut besoldet war, könnte der nach § 850c ZPO unpfändbare Betrag schon weit über den 1.000€ liegen und somit würde richtig Geld für die Staatskasse hängen bleiben.

  • ... Eine Pfändung oder Aufrechnung mit Geldern in der JVA ist aussichtslos....

    Warum ist die Pfändung des Eigengeldes aussichtslos?:gruebel:


    Mein lieber Verurteilter verfügt über kein Eigengeld und wird auch während der gesamten Dauer keines erlangen: er weigert sich standhaft zu arbeiten. Stattdessen drangsaliert er die Justiz und alle anderen Behörden seit Jahren (auch schon vor seiner Verhaftung), wo es eben nur geht: Täglich ein bis zwei Anträge (auch wenn sie noch so blödsinnig und ohne Erfolgsaussichten sind), jede Woche wird jemand angezeigt oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen jemand geschrieben (auch wenn nichts dabei rauskommt - das meiste davon bekomm ich als Vollstreckungsrechtspfleger ab, weil ich ja die Frechheit besitze, ihn einzusperren), usw.

    Ich habe früher auch schon Mieteinkünfte von ihm gepfändet mit dem Erfolg, dass nach erstmaliger Überweisung durch den Drittschuldner mein lieber Schuldner dem Mieter Strom, Telefon und Fernsehkabel gekappt hat, die Heizung abstellte und die Tür zum Heizungskeller zuschweissen ließ - und das im Winter! Antrag auf einstweilige Verfügung des Mieters bei Gericht: verlief zwar bei Gericht mit Erfolg, ließ sich aber dann praktisch nicht umsetzen, weil weder der Gerichtsvollzieher noch die beigezogene Polizei in das Gebäude kamen. Auch der Mieter fand sich ausgesperrt wieder.

    So geht's mit dem lieben VU nun schon seit Jahren. Vermögensauskunft? Bei der e.V. werden grundsätzlich falsche Angaben gemacht.

    Als einzig verbliebene Lösung, damit die Kosten beigetrieben werden können, bleibt nur das "angesparte" Einkommen, das eben nun beim "Sparschwein" Bezügestelle liegt.

  • Vermutlich ein Versorgungsempfänger, oder?

    Wegen was ist er denn wie lange verurteilt worden?

    Weiß die Besoldungsstelle von der Inhaftierung und dem Grund der Verurteilung und der Dauer?

    Ich hätte schon eine Idee, wie Du an Dein Geld kommen könntest ;)

  • Drei Verurteilungen:
    zwei Strafreste: Diebstahl, Körperverletzung und ne Gesamtstrafe wegen Körperverletzung, Beleidigung und 15 x falsche e.V. (hab ich ihm eingebrockt, als er bei der Kostenprüfung falsche Angaben machte :teufel:)

    Haftdauer: insgesamt rund 2 Jahre 3 Monate, wovon nun etwas mehr als die Hälfte verbüßt sind.

    Richtig: Versorgungsempfänger. Die Bezügestelle weiß Bescheid (gab ne MiStra an seine ehemalige Dienststelle, früherer Lehrer).

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