Hallo,
ich bin in der Strafvollstreckung tätig und habe folgendes Problem:
Ein SCHWIERIGER Verurteilter sitzt in Haft. Offen sind Verfahrenskosten von über 10.000,-- Euro. Eine Pfändung oder Aufrechnung mit Geldern in der JVA ist aussichtslos.
Der Verurteilte ist allerdings pensionierter Beamter, somit erhält er im Grundsatz Gelder von der Bezügestelle. Dort liegt bereits eine Pfändung auf die laufenden Bezüge vor (durch einen anderen Gläubiger), so dass ihm durch die Bezügestelle nur der jeweils pfändungsfreie Betrag bleibt.
Dieser pfändungsfreie Betrag wurde auf das Konto des VU überwiesen und ich habe dort problemlos gepfändet.
Nun aber hat der VU seit einiger Zeit keine Bankverbindung mehr und ist auch nicht gewillt, für die restliche Haftdauer eine solche einzurichten. Zu Recht befürchtet er, dass ich dort sofort wieder pfänden würde...
Damit laufen bei der Bezügestelle die jeweiligen pfandfreien Beträge auf.
Nun meine Frage: wäre da bei der Bezügestelle nicht eine Pfändung möglich, die sich ausschließlich auf diese aufgelaufenen pfandfreien Beträge beschränkt? Also so ähnlich wie wenn bei einem P-Konto kein Geld abgehoben wird und meine Pfändung erfolgreich wäre?
Hat vielleicht jemand schon diese Problematik gehabt und auch noch einen kleinen Entwurf parat???
Danke schon mal im Voraus!