Hallo!
Ein Schuldner von mir hat ein P-Konto (versteht sich leider immer noch nicht von selber), dessen Sockelbetrag durch Schadensersatzzahlungen (reultierend aus einem Verkehrsunfall) durch eine Versicherung und den Unfallgegner überschritten wird.
Jetzt beantragte er die einmalige Erhöhung des Sockelbetrages, damit die Schadensersatzzahlungen ausgezahlt werden können. Den Gläubiger habe ich bereits angehört -der spielt nicht mit.
Kann ich den Sockelbetrag jetzt einmalig erhöhen, oder sind Schadensersatzzahlungen, die dem Schuldner zustehen, pfändbar???
Hilfe!!