• Hallo!

    Es ist noch noch früh, daher machs ichs kurz.:-)

    Gegen einen Schuldner von uns (der als Drittschuldner in der Pflicht steht) ist ein Pfueb beantragt worden. Musterbank hat den Antrag zurückgewiesen, da der Pfändungsschuldner in keinerlei Geschäftsbeziehung mit ihr steht. - Dumm gelaufen!


    Habe nun neue Bankverbindung bei völlig anderem Kreditinstitut recherchiert.

    Es soll ein neuer Pfueb beantragt werden. Kurze Frage dazu:
    Auf wen verweise ich? Nur auf Schuldner, nur auf Kreditinstitut oder auf beide?

    Grüße,
    maxxi

  • Wozu willst Du wobei auf was verweisen?

  • Hallo,

    tut mir leid, wenn etwas nicht klar war.

    Gedankengang:
    Ein Beschluss gegen das Kreditinstitut würde sich aus dem gegen den Schuldner begründen.

    Daher die Frage:
    Reicht es aus, wenn ich den neuen Pfueb nur namentlich gegen den Schuldner oder zusätzlich noch gegen das Kreditinstitut beantragen würde?

  • in den pfüß muss:
    - gläubiger
    - schuldner
    - drittschuldner
    - titel
    - forderungsaufstellung
    - einziehungsart
    - nachweise für entstandene kosten
    - inhibitorium und arrestatorium

    hab ich was vergesen??

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten



  • ...die Anschrift des zuständigen Vollstreckungsgerichtes.... :2weglach:

  • Da wir uns eh direkt an den Drittschuldner-Konto wenden, fasse ich es so auf, dass alle Drittschuldner aufgelistet werden.

    Ich bedanke mich für die schnellen Antworten.

  • Das Datum des früheren PfÜBs soll wohl bestehen bleiben. Das wird aber ein ganz neuer PfÜB (bitte an den neuen Vordruck denken :teufel: )Vom Gläubiger bis zur Forderungsaufstellung.

  • Da wir uns eh direkt an den Drittschuldner-Konto wenden, fasse ich es so auf, dass alle Drittschuldner aufgelistet werden.

    :gruebel: Ich denke, du hast nur eine Bank?

    Sorry, deine Frage und deinen Sachverhalt verstehe ich überhaupt gar nicht. Dabei ist es gar nicht mehr so früh. Und ich hab auch schon zwei Kaffee getrunken und gut gefrühstückt. Ein Clown war m.E. nicht dabei, der mich jetzt verwirren könnte.

    :bahnhof:

  • 1.) ist der Sch nun Drittschuldner in einer anderen Sache ("...in der Pflicht steht") ? 2.)Habt ihr den PfÜB (der von der Bank "zurückgewiesen" wurde) erwirkt?

  • Da wir uns eh direkt an den Drittschuldner-Konto wenden, fasse ich es so auf, dass alle Drittschuldner aufgelistet werden.

    :gruebel: Ich denke, du hast nur eine Bank? Sorry, deine Frage und deinen Sachverhalt verstehe ich überhaupt gar nicht. Dabei ist es gar nicht mehr so früh. Und ich hab auch schon zwei Kaffee getrunken und gut gefrühstückt. Ein Clown war m.E. nicht dabei, der mich jetzt verwirren könnte. :bahnhof:

    na maxxi ist doch noch neu hier. und wahrscheinlich auch neu im job (bzw. zumindest neu im pfüb-gebiet)!?

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Da wir uns eh direkt an den Drittschuldner-Konto wenden, fasse ich es so auf, dass alle Drittschuldner aufgelistet werden.

    :gruebel: Ich denke, du hast nur eine Bank? Sorry, deine Frage und deinen Sachverhalt verstehe ich überhaupt gar nicht. Dabei ist es gar nicht mehr so früh. Und ich hab auch schon zwei Kaffee getrunken und gut gefrühstückt. Ein Clown war m.E. nicht dabei, der mich jetzt verwirren könnte. :bahnhof:

    na maxxi ist doch noch neu hier. und wahrscheinlich auch neu im job (bzw. zumindest neu im pfüb-gebiet)!?

    Wenn ich mir die Berufsbezeichnung anschaue, komme ich wegen "Berufsneuling" arg ins Grübeln. Aber ich will hier auch gar niemandem auf die Füße treten. Ich wäre nur für eine Aufklärung des Sachverhalts dankbar, weil mir so gar nicht klar ist, worum es überhaupt geht. :)

  • Da wir uns eh direkt an den Drittschuldner-Konto wenden, fasse ich es so auf, dass alle Drittschuldner aufgelistet werden.

    :gruebel: Ich denke, du hast nur eine Bank? Sorry, deine Frage und deinen Sachverhalt verstehe ich überhaupt gar nicht. Dabei ist es gar nicht mehr so früh. Und ich hab auch schon zwei Kaffee getrunken und gut gefrühstückt. Ein Clown war m.E. nicht dabei, der mich jetzt verwirren könnte. :bahnhof:

    na maxxi ist doch noch neu hier. und wahrscheinlich auch neu im job (bzw. zumindest neu im pfüb-gebiet)!?

    Wenn ich mir die Berufsbezeichnung anschaue, komme ich wegen "Berufsneuling" arg ins Grübeln. Aber ich will hier auch gar niemandem auf die Füße treten. Ich wäre nur für eine Aufklärung des Sachverhalts dankbar, weil mir so gar nicht klar ist, worum es überhaupt geht. :)

    Dito. Auf dem Weg zum Fachwirt sollte man so neu nicht sein, auch nicht hinsichtlich PfÜB. Und den Sachverhalt verstehe ich ebenfalls nicht, und nach 25 Jahren im Beruf hab ich doch schon so einiges an Phantasie... ;)

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

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