Hallo,
ich habe wieder einmal Vertretung (vermutlich längere Zeit) und bereits gesucht, aber nichts gefunden.
Gepfändet wird Trennungunterhalt. Meine Kolleginn hat eine Freibetrag festgesetzt unter Berücksichtigung einer weiteren unterhaltsberechtigten Person (mdj. Kind). Der Schuldner beantragt nun, den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen, da er einem weiteren Kind zum Unterhalt verpflichtet ist (neues gemeinsames Kind mit der Lebensgefährtin-Nachweis ist da). Desweiteren beantragt er auch seine Lebensgefährtin und ihr mdj. Kind zu berücksichtigen, da sie insgesamt eine Bedarfsgemeinschaft bilden und sein Einkommen bei der Berechnung der Hartz IV-Leistung mit verrechnet wird. Sein Einkommen wird also "aufgestockt". Dabei wird auch ein entsprechender Anteil für die Lebensgefährtin und ihr Kind verechnet. Der entsprechende Bescheid liegt mir vor. Kann ich die Lebensgefährtin und ihr mdj. Kind berücksichtigen?