Versetzung innerhalb der Elternzeit

  • Hallo!

    Ich hoffe ich finde hier ein paar Versetzungsprofis! :)

    Ist es möglich sich innerhalb der Elternzeit (dauert noch knapp 3 Jahre) an eine andere Behörde (nicht länderübergreifend) versetzen zu lassen? Bisher habe ich keine Einschränkungen hierzu gefunden.

    Grund: Meine Mutter ist pflegebedürftig und benötigt Unterstützung, wohnt momentan jedoch knapp 200 km entfernt. Muss die Pflegebedürftigkeit im Versetzungsantrag belegt werden? Wie würdet ihr die Begründung formulieren?

    Danke!

  • Ich frage mich immer wieder, warum so wenig Vertrauen in die eigene Personalverwaltung vorhanden ist. Telefon - anrufen - nachfragen. Deine Behörde bekommt den Antrag doch ohnehin auf den Tisch, warum nicht gleich mit offenen Karten spielen.

  • :daumenrau Wenn man den Fall persönlich schildert, setzt sich die Dienststelle vielleicht auch eher dafür ein, als wenn die nur denken "oh, die findet uns doof und will weg".

    Man muss den Grund nicht angeben, in Deinem Fall ist es aber zu empfehlen. Belegt werden muss das nicht, da ein Versetzungsantrag ja eigtl. gar nicht begründet werden muss. Würde den Beleg aber vorsichtshalber anbieten.
    Formulierung z. B.:
    "Ich beantrage die Versetzung an das AG X, hilfsweise das AG Y. Da meine Mutter pflegebedürftig ist, beabsichtige ich, in Kürze meinen Lebensmittelpunkt nach X zu verlegen, um diese Pflege leisten zu können. Ich bitte daher, mich nach dem Ende meiner Elternzeit am ... heimatnah einzusetzen.
    Sofern ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit meiner Mutter gewünscht ist, bitte ich um kurze Mitteilung."

    Ich würde Deinen Vorgesetzten mal anrufen und um einen Gesprächstermin bitten. Vielleicht gibt es da Ideen, wie man das am besten macht oder er kann mal mit dem anderen AG sprechen (ich weiß ja nicht, ob das LG-übergreifend ist - normalerweise entscheidet ja das LG). Den Antrag kannst Du ja mit hinnehmen und persönlich abgeben.
    Ist Deine Verwaltung nicht so dolle, kannst Du natürlich gleich beim LG anrufen.

    Eine Versetzung während der Elternzeit ist möglich (vor allem auf Wunsch), praktisch halte ich es aber für unwahrscheinlich. Bei dem anderen AG muss ja erstmal eine Stelle da sein, und welches andere AG freut sich über Personalwechsel, wenn der Personalzuwachs gar nicht tatsächlich kommt?
    Durch rechtzeitige Antragstellung kann man aber auch frühzeitig planen. Wenn Du noch drei Jahre in Elternzeit bist, wird sich bis dahin ja sicher was ergeben.

    Das sollte aber gut durchdacht sein. Willst Du denn zu Deiner Mama ziehen? In drei Jahren kann viel passieren - ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen, aber vielleicht klappt das mit der Pflege ja gar nicht und sie muss in ein Pflegeheim umziehen (kommt ja auf die Krankheit an), und dann würdest Du vielleicht doch lieber zu Deinem alten AG zurück.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Ich frage mich immer wieder, warum so wenig Vertrauen in die eigene Personalverwaltung vorhanden ist. Telefon - anrufen - nachfragen. Deine Behörde bekommt den Antrag doch ohnehin auf den Tisch, warum nicht gleich mit offenen Karten spielen.

    Danke für den Hinweis. Natürlich weiß meine Personalverwaltung bescheid, möchte sich aber nicht für mich einsetzen. :gruebel:

  • Hallo Sonntagskind!
    Vielen lieben Dank für deinen ausführlichen Beitrag und deine Hilfe!!! :daumenrau
    Ich wollte bereits in der Elternzeit umziehen (in der Hoffnung nach der Elternzeit einen neuen und heimatnahen Arbeitsplatz zu haben), oder ist dies zu gewagt?
    LG Sonnenstrahl

  • Ich frage mich immer wieder, warum so wenig Vertrauen in die eigene Personalverwaltung vorhanden ist. Telefon - anrufen - nachfragen. Deine Behörde bekommt den Antrag doch ohnehin auf den Tisch, warum nicht gleich mit offenen Karten spielen.

    Danke für den Hinweis. Natürlich weiß meine Personalverwaltung bescheid, möchte sich aber nicht für mich einsetzen. :gruebel:

    Mir ging es nicht um das "Einsetzen".

    Du hattest in Deinem Beitrag eine Frage aufgeworfen, nämlich ob eine Versetzung innerhalb der Elternezit möglich ist. Diese Frage kann die Personalverwaltung ohne Probleme beantworten, deshalb mein Hinweis an dieselbe. Das hat auch nichts mit Einsetzen zu tun, sondern mit der Beantwortung einer durchaus berechtigten Frage.

    Einen Umzug ohne Versetzung halte ich schon für ein Wagnis. Du ziehst um, die Elternzeit ist vorbei und Deine Versetzung ist nicht durch? Was dann? Das solltest Du Dir schon klar machen.

    Die Chancen selbst möchte ich nicht bewerten. Aber auch hier gilt: sprich mit den Leuten. Was hindert Dich, auch mit dem Zielgericht mal Kontakt aufzunehmen, sich vorzustellen, die Situation und Beweggründe zu schildern. Das bleibt zumindest in Erinnerung.

  • Hallo Grisu!Natürlich hast du recht. Ich wollte mich nur vorher mit reichlich Informationen und Argumenten eindecken bevor ich mit dem Zielgericht Kontakt aufnehme.Von meiner derzeitige Personalverwaltung habe ich leider nur sehr wenig Informationen erhalten. Selbst zur Versetzung in der Elternzeit wurde (weil es wohl noch nie vorkam) keine Antwort gefunden.Danke für deine Tipps!LG Sonnenstrahl

  • Hallo Sonntagskind!
    Vielen lieben Dank für deinen ausführlichen Beitrag und deine Hilfe!!! :daumenrau
    Ich wollte bereits in der Elternzeit umziehen (in der Hoffnung nach der Elternzeit einen neuen und heimatnahen Arbeitsplatz zu haben), oder ist dies zu gewagt?
    LG Sonnenstrahl

    Zu den Chancen kann hier leider keiner was sagen.:(
    Die Verwaltungen, die ich kenne, würden Dich selbstverständlich unterstützen - kleines Kind, pflegebedürftige Mutter, drei Jahre Zeit - kein Problem. Dass Du bei Euch nichtmal Auskunft bekommst, ist schon traurig.

    Die Rahmenbedingungen müssen natürlich stimmen, sprich, es muss eine Stelle beim neuen AG frei werden. Ist bei kleineren Gerichten natürlich schwieriger als bei großen. Wenn man Dich jetzt schon versetzen würde, müsste man für die drei Jahre jemanden an das AG abordnen - auch nicht leicht zu koordinieren. Meist kann das im Rahmen der Übernahme der neuen Rpfl. geschehen. Dabei ist bestimmt auch wichtig, ob Du voll wiederkommen willst oder in Teilzeit.

    Daher meine Frage, ob Du Dich schon ans LG gewandt hast, die ja meist zuständig sind und ob die Versetzung LG-übergreifend wäre.

    Und ob Du umziehen solltest - hängt ja immer von Deiner persönlichen Situation ab. Drei Jahre sind lang, und wenn Deine Mutter jetzt Hilfe braucht, würde ich wohl umziehen, aber dann musst Du damit rechnen, notfalls wieder zurückziehen zu müssen.
    Auch könnte die Personalstelle dann glauben, dass Du nur jetzt schon umziehst, um Tatsachen zu schaffen und verschnupft reagieren. (Könnte... alles schon erlebt)

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Ich würde an deiner Stelle so bald wie möglich das Versetzungsgesuch stellen und auch schön schmalzig begründen.
    Für den OLG-Bezirk München weiß ich zumindest, dass solche "Härtefälle" bevorzugt werden bei der Versetzung, liegen 2 gleichrangige vor geht es nach dem Zeitpunkt der Antragsstellung.
    Außerdem könnte das ja dann vielleicht gleich bei der Personalplanung berücksichtigt werden.
    Weißt du, wie schnell bei dem neuen Gericht eine Stelle frei werden würde und wie die Wartezeiten dorthin aussehen? Der Wechsel an große Gerichte ist meist einfacher.

  • Ich würde an deiner Stelle so bald wie möglich das Versetzungsgesuch stellen und auch schön schmalzig begründen.
    Für den OLG-Bezirk München weiß ich zumindest, dass solche "Härtefälle" bevorzugt werden bei der Versetzung, liegen 2 gleichrangige vor geht es nach dem Zeitpunkt der Antragsstellung.
    Außerdem könnte das ja dann vielleicht gleich bei der Personalplanung berücksichtigt werden.
    Weißt du, wie schnell bei dem neuen Gericht eine Stelle frei werden würde und wie die Wartezeiten dorthin aussehen? Der Wechsel an große Gerichte ist meist einfacher.

    Für diesen Grundsatz ist das OLG München inzwischen weltweit berühmt geworden :D

  • Ich würde an deiner Stelle so bald wie möglich das Versetzungsgesuch stellen und auch schön schmalzig begründen.
    Für den OLG-Bezirk München weiß ich zumindest, dass solche "Härtefälle" bevorzugt werden bei der Versetzung, liegen 2 gleichrangige vor geht es nach dem Zeitpunkt der Antragsstellung.
    Außerdem könnte das ja dann vielleicht gleich bei der Personalplanung berücksichtigt werden.
    Weißt du, wie schnell bei dem neuen Gericht eine Stelle frei werden würde und wie die Wartezeiten dorthin aussehen? Der Wechsel an große Gerichte ist meist einfacher.

    Für diesen Grundsatz ist das OLG München inzwischen weltweit berühmt geworden :D

    Die besetzen 50 Stellen??? :teufel:

  • Ich würde an deiner Stelle so bald wie möglich das Versetzungsgesuch stellen und auch schön schmalzig begründen.
    Für den OLG-Bezirk München weiß ich zumindest, dass solche "Härtefälle" bevorzugt werden bei der Versetzung, liegen 2 gleichrangige vor geht es nach dem Zeitpunkt der Antragsstellung.
    Außerdem könnte das ja dann vielleicht gleich bei der Personalplanung berücksichtigt werden.
    Weißt du, wie schnell bei dem neuen Gericht eine Stelle frei werden würde und wie die Wartezeiten dorthin aussehen? Der Wechsel an große Gerichte ist meist einfacher.

    Für diesen Grundsatz ist das OLG München inzwischen weltweit berühmt geworden :D

    Ne, hier weichen sie von dem Grundsatz ab, Härtefälle kommen ja vor den anderen dran!:D
    Aber du bringst mich auf eine Idee: Ich warte mal ab, was bei den Klagen rauskommt, vielleicht kann ich das auch auf mein Gesuch anwenden...

  • Mal anders rum : Kann man direkt nach Ende der Elternzeit an ein anderes Gericht ( natürlich innerhalb des Landes ) versetzt werden, oder besteht ein Anspruch auf Einsatz beim bisherigen Gericht ?

  • Meines Wissens besteht kein Anspruch auf Rückkehr an das bisherige Gericht. Versetzt werden kann man wahrscheinlich nicht gleich, aber abgeordnet wird man erst mal.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Mal anders rum : Kann man direkt nach Ende der Elternzeit an ein anderes Gericht ( natürlich innerhalb des Landes ) versetzt werden, oder besteht ein Anspruch auf Einsatz beim bisherigen Gericht ?


    Der Anspruch, beim bisherigen Gericht eingesetzt zu werden, lässt sich allenfalls von der Fürsorgepflicht des Dienstherren ableiten. Sofern sich keine wesentlichen Verschlechterungen (z.B. wesentlich längere Fahrzeiten) ergeben, darf der Dienstherr bei Vorliegen dienstlicher Gründe selbstverständlich von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und die frischgebackene Mama an eine andere Dienststelle versetzen. Ob dies während oder im Anschluss an die Elternzeit erfolgt, spielt dabei keine Rolle. Dies gilt übrigens auch für länderübergreifende Versetzungen.

  • Hallo Sonntagskind!
    Vielen lieben Dank für deinen ausführlichen Beitrag und deine Hilfe!!! :daumenrau
    Ich wollte bereits in der Elternzeit umziehen (in der Hoffnung nach der Elternzeit einen neuen und heimatnahen Arbeitsplatz zu haben), oder ist dies zu gewagt?
    LG Sonnenstrahl

    Zu den Chancen kann hier leider keiner was sagen.:(
    Die Verwaltungen, die ich kenne, würden Dich selbstverständlich unterstützen - kleines Kind, pflegebedürftige Mutter, drei Jahre Zeit - kein Problem. Dass Du bei Euch nichtmal Auskunft bekommst, ist schon traurig.

    Die Rahmenbedingungen müssen natürlich stimmen, sprich, es muss eine Stelle beim neuen AG frei werden. Ist bei kleineren Gerichten natürlich schwieriger als bei großen. Wenn man Dich jetzt schon versetzen würde, müsste man für die drei Jahre jemanden an das AG abordnen - auch nicht leicht zu koordinieren. Meist kann das im Rahmen der Übernahme der neuen Rpfl. geschehen. Dabei ist bestimmt auch wichtig, ob Du voll wiederkommen willst oder in Teilzeit.

    Daher meine Frage, ob Du Dich schon ans LG gewandt hast, die ja meist zuständig sind und ob die Versetzung LG-übergreifend wäre.

    Und ob Du umziehen solltest - hängt ja immer von Deiner persönlichen Situation ab. Drei Jahre sind lang, und wenn Deine Mutter jetzt Hilfe braucht, würde ich wohl umziehen, aber dann musst Du damit rechnen, notfalls wieder zurückziehen zu müssen.
    Auch könnte die Personalstelle dann glauben, dass Du nur jetzt schon umziehst, um Tatsachen zu schaffen und verschnupft reagieren. (Könnte... alles schon erlebt)

    Nein, ich werde mich demnächst an das LG wenden.

    Könnte mir auch vorstellen, dass mache verschnupft reagieren.... :(


  • Weißt du, wie schnell bei dem neuen Gericht eine Stelle frei werden würde und wie die Wartezeiten dorthin aussehen? Der Wechsel an große Gerichte ist meist einfacher.

    So wie ich gehört habe, sollen derzeit Stellen verfügbar sein. Kürzliche Versetzungsgesuche an das Gericht wurden jedenfalls schnell genehmigt...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!