Hallo zusammen,
mir liegen derzeit für einen unserer Mitarbeiter zwei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse vor, welche nach 850d ZPO ausgebracht sind. Pfüb 1 hat einen Freibetrag i.H. von 876,70 € + 75 % vom Mehrbetrag. Pfüb 2 hat lediglich einen Freibetrag i. H. von 876,70 €.
Ist demnach so, dass für Pfüb 1 der den Freibetrag übersteigende Betrag an den Gläubiger überwiesen wird und der Differenzbetrag zwischen den beiden Freibeträgen an Pfüb 2 geht? Also dass dem Mitarbeiter dann tatsächlich nur noch 876,70 € ausgezahlt werden können?
In beiden Fällen ist lediglich Unterhaltsrückstand verfügt.
Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, was das Thema angeht, nur ist die Konstellation in letzter Zeit nicht so häufig aufgekommen und ich möchte mich noch einmal absichern.
Ein Passus aus der ZPO würde mir ggfs. auch schon helfen.
Schon mal vorab vielen Dank!