Herausgabe von Deka-Anteilen

  • Hallo zusammen,
    ich habe vor kurzem einen Pfüb erlassen durch den das Kündigungsrecht und der Auszahlungsanspruch aus Deka Depot gepfändet wurde. Nun verlangt die dahinterstehende Bank die Pfändung des Herausgabeanspruchs da Fondsanteile wie Sachen gelten... § 847 ZPO. die Gläubigerin beantragt nunmehr die ERgänzung des Pfüb dahingehend, das der Herausgabeanspruch ebenfalls gepfändet wird. .:gruebel:
    Geht das? Ich meine , was soll denn bei DEKA Anteilen herausgegeben werden? Kann ich den bestehenden Pfüb ggfls einfach so mit Beschluß ergänzen und nur noch neu zustellen lassen ?

    Bin dankbar für jeden Tip

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