Habe den Fall, dass ein Schuldner, der ein P-Konto hatte, verstorben ist.
Hier erlischt doch das P-Konto mit dem Tod. Der Schuldner hatte eine Kontopfändung laufen.
Wie muss sich jetzt der Drittschuldner eigentlich verhalten? Muss er sich an das Nachlassgericht wenden mit der Frage, ob ein Erbe feststeht? Habe gelesen, dass doch der Rechtsnachfolger noch einen Antrag nach § 765 a ZPO stellen kann