TV verweigert Freigabe

  • Die im Grundbuch eingetragene , mit einer Testamentsvollstreckung belegte Eigentümerin ist verstorben.
    Die TV wurde in privatschriftlichem Testament ohne Bedingung oder Befristung oder irgendnochsogearteter Auflage angeordnet. Ein Erbschein ist erteilt.
    Ihre - bereits eingetragenen- Erben haben endlich einen Erwerber für die Immobilie gefunden.

    DerTV verweigert jedoch ohne Angabe von Gründen die Freigabe der Immobilie.
    Gibt es für die Erben einen anderen Weg als Klage auf Freigabe ?

  • Wenn die TV durch den Tod der eingetragenen Eigentümerin erledigt ist, dann kann der frühere Tv nichts mehr erklären und kann der Vermerk durch das GBA gelöscht werden.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Die TV ist nicht durch Tod der Eigentümerin erloschen. Die TV endet nur wenn der der Nachlassgegenstand den Erben zur freien Verfügung überlassen worden ist, wenn alle dem TV zugewiesenen Aufgaben erledigt sind oder wenn das Grundstück nie der TV unterlegen hätte.

    Nach § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den TV auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

  • Entlassen kann man nur jemanden, der wirksam amtiert.

    Zunächst ist der Inhalt des Testaments für die Frage heranzuziehen, welche Aufgaben der Testamentsvollstrecker hat und wann die Testamentsvollstreckung ggf. erlöschen soll. Auch § 2210 BGB könnte einschlägig sein.

    Aufgrund welcher Unterlagen wurde die Erbfolge und der TV-Vermerk eingetragen. Da es um ein privatschriftliches Testament geht, muss ein Erbschein mit TV-Vermerk vorgelegen haben. Außerdem würde ich mittels Beiziehung der Nachlassakten prüfen, ob ein TV-Zeugnis erteilt wurde und ob dieses ggf. Aussagen über die Dauer der Testamentsvollstreckung enthält.

  • Es handelt sich um ein privatschriftliches Testament.
    Ganz einfach: Mein Erbe soll sein X.
    Ich ordne Testamentsvollstreckung an.
    TV ist Y.
    Sonst gar nichts.
    Erbschein liegt vor mit TV Vermerk. TV Zeugnis ist erteilt.
    X ist nunmehr verstorben.
    Die Erben sind in Erbengemeinschaft eingetragen - zusammen mit dem TV Vermerk in Abt II.

  • Welchen Inhalt hat das TV-Zeugnis?

    Nur, dass Y Testamentsvollstrecker ist und sonst nichts?

    Wann ist der Erbfall eingetreten?

    Wie kommt es, dass Erben in Erbengemeinschaft eingetragen sind, wenn eine Alleinerbschaft vorliegt? War der Erblasser selbst Mitglied einer bereits vorher eingetragenen Erbengemeinschaft?

  • das Testamentsvollstreckerzeugnis lautet:

    Zum TV der...( Erblasserin) ist Herr y ernannt.
    Sonst nichts.

    Die Erbin x wurde im Jahr 2004 mit diesem Vermerk eingetragen.
    X ist im Jahr 2012 gestorben.

    Ihre Erben wurden in Erbengemeinschaft eingetragen.

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