Statt der Bezugnahme auf das Handelsregister wird es in diesem Fall eher die Bekanntmachung im Staatsanzeiger sein.
Jein, weil das neue Konstrukt in seiner Endgültigkeit hier wohl erst mit dem HR-Eintrag nachweisbar entstanden sein dürfte.
Wobei ja die Frage ist, ob wir hier die Quellen unserer Erkenntnis angeben müssen.