Betreuer errichtet Konto auf seinen Namen

  • Bei der Vorlage der Vermögensübersicht gibt der Betreuer (Kind des Betreuten) ein Konto an, das auf seinen Namen läuft. Auf Nachfrage erklärt er, dass er weiter weg wohnt und keinen PC hat, um am Onlinbanking teilzunehmen. Auf dieses Konto geht monatlich ein kleiner Betrag ein, um die Rechnungen, die neben den laufenden Ausgaben kommen, zu bezahlen (Er müsste sonst die Überweisungen immer mit der Post an die Bank am Wohnort des Betreuten schicken). Es handelt sich hierbei aber nicht um das Hauptkonto des Betreuten.

    Kann dieses Konto so bestehen bleiben. Würde dann aber für dieses Konto Rechnungslegung verlangen.

  • Das Konto ist auf den Namen des Betreuten umzuschreiben. Der Betreuer kann ja gerne ein Konto bei seiner Hausbank für den Betroffenen führen.
    So jedenfalls geht es nicht.
    Das würde ich sachlich (schriftlich oder telefonisch) erläutern und um Änderung binnen kurzer Frist bitten.
    Manchen muss man leider auch begreiflich machen, dass auch strafrechtliche Tatbestände erfüllt sein können, damit sie in die Hufe kommen ...

    Rechnungslegung kann in diesem Fall nicht nur für das Konto angeordnet werden.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Er kann ja bei seiner Hausbank nach einem Treuhandkonto fragen, das läuft ja dann auch auf den Namen seines Betreuten und damit liegt keine Vermischung vor.

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Hallo ARK,
    warum ein Treuhandkonto? Das läuft dann ja auch auf den Namen des Sohnes und der Betreute ist "nur" als der wirtschaftliche Begünstigte hinterlegt.

    Der Sohn soll doch einfach für das normale Girokonte ein Online-Banking beantragen ... und Problem gelöst.

    Rene

  • ... Auf Nachfrage erklärt er, dass er weiter weg wohnt und keinen PC hat, um am Onlinbanking teilzunehmen. .


    Der Sohn soll doch einfach für das normale Girokonte ein Online-Banking beantragen ... und Problem gelöst.

    ... :gruebel:

  • Befürchte auch , dass der Sohn derzeit noch am Offline-Banking teilnehmen muss.:D
    Früher nannte man die , glaube ich , Schalterkunden.
    Heutzutage muss das schon mal verdenglischt werden.

  • Sehe das wie Steinkauz-> Konto auf Betreuten umschreiben; gegen ein Konto für den Betreuten beim Wohnort des Betreuers spricht m.E. nichts!
    Wenn sich der Betreuer sträubt, gilts ihn mit Zwangsgeld dazu anzuhalten - bzw. seine Eignung zu überprüfen...

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Ich halte das Treuhandkonto immer noch für die Sinnvollste Alternative. In NAchlasspflegschaften geht es doch auch. Ich schließe die NAchlasskonten um keine Zugriffe darauf mehr zu gewähren und richte ein neues Konto ein. Das bekommt seine eigenen Kontoauszüge und ich kann darüber verfügen. Die Ausgangssituation war doch die Vermischung zwischen privat und dienstlich, die habe ich ausgeschlten. Es kann aber jeder halten wie erwill.

    Bei der Eröffnung eines Kontos für den Betreuten besteht, wenn kein EV vorliegt, sogar noch die Gefahr, dass der Betreuer seinen Bereuten mit an seinen Heimatort mitschleppen muss, weil er bei der Kontoeröffnung mit unterschreiben muss, kann so sein muss aber nicht so sein.

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  • Dem stehen aber einige andere Meinungen gegenüber ( z.B. meine ;)).

    Der Grund ergibt sich bereits daraus , dass bereits eine Einzahlung von Betreutengeldern auf ein Treuhandkonto eine Verwendung für eigene Zwecke des Betreuers darstellt, was diesem m.E. wegen der o.g. Vorschrift untersagt ist .

    Falls Quellen gewünscht werden :
    MüKoNr. 3 zu § 1805 BGB; Damrau Zimmermann, Betreuungsrecht Nr. 2 zu § 1805 BGB.
    Zur Unzulässigkeit der Einzahlung des weiteren KG, NJW 1967, S. 883 , Gößmann WM 2000, S. 857-858, Suschowk in JurBüro 1997, S. 508

    Zur Gefahr der Vollstreckung in das Treuhandkonto durch Gläubiger des Betreuers außerdem : LG Krefeld Rpfl. 2001 und Gleißner, Rpfl. 85, S. 492

    Nach meiner Meinung spricht außerdem gegen die Verwaltung per Treuhandkonto auch der Umstand, dass Verfügungen des Betreuers nicht mehr dem Genehmigungszwang des Betreuungsgerichtes unterliegen würden.

    Und zum guten Schluss würde dem Betreuten durch ein Treuhandkonto die eigene Verfügungsmacht bei bestehender Geschäftsfähigkeit genommen werden.

  • Ein Treuhandkonto kann lange nicht jeder eröffnen. Das ist an strenge Regeln gebunden. Der Betreuer kann da nicht einfach zur Bank marschieren. Vorher muss erst mal ein gültiger Treuhandvertrag zwischen dem Betreuer und dem Betroffenen abgeschlossen werden, der auch wieder strengen Regeln unterworfen ist. Die Frage ist, ob der Betroffene dazu überhaupt in der Lage ist. Auf alle Fälle dürfte das viel komplizierter sein, als ein Konto auf den Namen des Betroffenen am Wohnort des Betreuers zu eröffnen. In meinen Jahren am Betreuungsgericht habe ich nicht ein einziges Treuhandkonto gesehen.
    Unabhängig davon schließe ich mich den Ausführungen von Steinkauz vollumfänglich an.

  • Sehe das wie Steinkauz-> Konto auf Betreuten umschreiben; gegen ein Konto für den Betreuten beim Wohnort des Betreuers spricht m.E. nichts!
    Wenn sich der Betreuer sträubt, gilts ihn mit Zwangsgeld dazu anzuhalten - bzw. seine Eignung zu überprüfen...

    :daumenrau, und aktuell ebenso LG Münster, 28.07.2011, 5 T 309/11.


    PS: Ich hatte den Fall auch mal. Im Tel.gespräch stellte sich dann heraus, dass der Betreuer auf dem bisherigen Konto eine Bankvollmacht hatte und davon ausging, dass er ja nun nicht mehr auf dem neuen Konto handeln könne. "Ach so, der Ausweis gilt auch für die Bank.... ". (Manchmal frage ich mich schon, warum ich verpflichte, und das mache ich wirklich sehr lange und ausführlich.)

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

    Einmal editiert, zuletzt von Wobder (18. April 2013 um 12:00) aus folgendem Grund: PS: ...

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