Die Eigentümer aneinanderliegender Grundstücke bestellen sich wechselseitig schuldrechtliche Vorkaufsrechte (als Gesamtberechtigte nach § 472 BGB; es sind jeweils 2 Miteigentümer zu je 1/2).
Zur Absicherung des durch die Ausübung dieser Vorkaufsrechte entstehenden Übereignungsansprüche soll jeweils eine Vormerkung für die Berechtigten "zu gleichen Teilen in Verbindung mit § 472 BGB" eingetragen werden.
Kann man solche künftigen Ansprüche in diesem Anteilsverhältnis absichern?