Fragen zum Zwangsgeld

  • Hallo,

    eine Bekannte hat mich mit einem Problem konsultiert. Sie hält Pferde und hat Ärger mit dem örtlichen Veterinäramt.

    Mit Bescheid vom 15.12.2011 wurde ihr die Auflage erteilt, den Pferden UNVERZÜGLICH eine wärmedämmende Liegefläche im Witterungschutz zur Verfügung zu stellen und es wurde ein Zwangsgeld angedroht. Sie hat die Auflage erfüllt und es hat auch niemanden mehr interessiert, es hat niemand mehr kontrolliert.

    Am 22.03.2013 wurde dann eine Kontrolle durchgeführt und festgestellt, dass die wärmedämmende Schicht im Witterungsschutz fehlt. Die Tiere haben die Einstreu einfach verspeist, die Kontrolle erfolgte morgens um 7 Uhr und für den Tag hatte sie noch nicht neu eingestreut. Somit wurde am 25.03.2013 ein Bescheid erlassen und das angedrohte Zwangsgeld festgesetzt.

    Nun zu meinen Fragen:
    - Ist der Zeitraum zwischen Androhung und Festsetzung zu lang oder ist das egal?

    - Hätte das Zwangsgeld erneut angedroht werden müssen, weil die Auflage ja 2011 von ihr erfüllt wurde, der Mangel jetzt aber erneut aufgetreten ist?

    - Muss das Zwangsgeld bei unverzüglicher Behebung des Mangels jetzt überhaupt gezahlt werden?


    Noch eine Anmerkung: Es handelt sich um einen Fall aus Sachsen, vom Amt wird auf das SächsVwVG verwiesen.


    Vielen Dank fürs Lesen. Ich hoffe auf aufschlussreiche Antworten.

  • Ich denke mal , dass die angegebene Berufsbezeichnung nicht ausreichend sein dürfte , hier Rechtsberatung zu erteilen.
    In Kürze werden wohl die Forenregeln greifen, die der eine oder andere offenbar vorher nicht "studiert" hat.

  • Doch, ich habe mir die Regeln vor Anmeldung durchgelesen und ich habe bereits ein Betriebswirtschaftliches Studium absolviert. Und ich beabsichtige in der Tat, ein juristisches Studium anzuschließen, damit ich in der Schule nicht ganz umsonst Latein gelernt habe. ;)

  • Da es sich im vorliegenden Fall um einen Bescheid und damit um einen Verwaltungsakt handelt, der offensichtlich im Verwaltungszwangs- bzw. vollstreckungsverfahren vollstreckt wird, ist dies hier offenkundig das falsche Forum.

    Als Rechtspfleger sind wir nur peripher mit Verwaltungsvollstreckungen befasst, z.B. bei Eintragungen von Sicherungshypotheken fürs Finanzamt. Ansprechpartner zur Aufklärung wäre hier in erster Linie die Verwaltungsbehörde, sprich das Veterinäramt.

    - Es lebe das Mischdezernat, das sorgt für Abwechslung :D -

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