Berichtigung der Parteibezeichnung

  • Wir haben in einer Klage die Gegenpartei als "Inkasso Consulting Mayer e.K., Inh. Werner Mayer" bezeichnet. Nun stellt sich heraus, dass Inhaber nicht Werner Mayer, sondern Peter Mayer ist. Können wir das Rubrum berichtigen oder haben wir den Falschen verklagt (Klagerücknahme erforderlich)?

  • Da kommt es m.E. darauf an, ob der Inhaberzusatz Teil der Firmierung (lt. Handelsregister) ist. Lautet die Firma nur "Inkasso Consulting Mayer e.K.", ist der Inhaberzusatz kein wesentlicher Bestandteil, sondern (eigentlich) überflüssig.

    Ist die Fa. im HR als "Inkasso Consulting Mayer e.K., Inhaber Peter Mayer" eingetragen, wäre unter Vorlage eines Negativattests des Registergerichts (hinsichtlich "Inh. Werner Mayer") die Rubrumsberichtigung grundsätzlich möglich. Sie liegt dann eben im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe im HR nachgesehen, die Inhaberbezeichnung ist nicht als Teil der Firma des e.K. eingetragen. Der Inhaber wird nur abschließend am Ende der Eintragung genannt.

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